Anlegerschutz bei Delisting zwischen Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht.

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Eine Untersuchung zum deutschen Recht unter Berücksichtigung des britischen und US-amerikanischen Rechts., Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 108

ISBN: 342815309X
ISBN 13: 9783428153091
Autor: Sanders, Carl C H
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 289 S.
Erscheinungsdatum: 19.10.2017
Auflage: 1/2017
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung in § 39 Abs. 2-6 BörsG vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche bislang ungeklärte Fragen auf, denen sich Carl Sanders in seiner Arbeit widmet. Neben einer umfassenden Untersuchung der Neuregelung werden Lösungsvorschläge für die sich im Rahmen der praktischen Anwendung stellenden Fragen entwickelt. Hierzu werden auch Erkenntnisse aus einem Rechtsvergleich zum US-amerikanischen und britischen Recht herangezogen.

Artikelnummer: 2951471 Kategorie:

Beschreibung

Der Anlegerschutz bei Delisting ist durch die im November 2015 in Kraft getretene Neuregelung in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF in jüngster Vergangenheit vollständig neu justiert worden und wirft zahlreiche bislang ungeklärte Fragen auf, denen sich Carl Sanders in seiner Arbeit widmet. Nach Aufgabe der Macrotron-Grundsätze durch die Frosta-Entscheidung des BGH im Oktober 2013 hat der Gesetzgeber in § 39 Abs. 2-6 BörsG nF nunmehr eine rein kapitalmarktrechtliche Schutzregelung vorgesehen. Es erfolgt eine umfassende Untersuchung der Neuregelung des Anlegerschutzes bei Delisting. Zudem werden Lösungsvorschläge für die sich im Rahmen der praktischen Anwendung stellenden Fragen entwickelt, insbesondere im Zusammenhang mit dem nun grundsätzlich zwingend erforderlichen Erwerbsangebot und der zu veröffentlichenden Angebotsunterlage. Hierzu werden auch Erkenntnisse aus einem Rechtsvergleich zum US-amerikanischen und britischen Recht herangezogen.

Autorenporträt

Carl C. H. Sanders studierte von 2006 bis 2012 Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg i. Brsg. und Cambridge. Hierbei legte er einen Schwerpunkt auf Handels- und Wirtschaftsrecht. Nach dem Studium absolvierte er von 2012 bis 2014 sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. 2017 promovierte er sich an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim. Seit 2016 ist Carl C. H. Sanders als Anwalt einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt am Main tätig.

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