Beschreibung
Biogasanlagen führen das Gas aus der Vergärung in der Regel einer Verwertungsanlage zu. Ist die Verwertung des Biogases zeitweise nicht möglich, sind die Betreiber verpflichtet, das Gas - soweit es nicht gespeichert werden kann - einer alternativen Gasverbrauchseinrichtung zuzuführen, insbesondere um Emissionen des im Biogas enthaltenen klimarelevanten Methans zu vermeiden. Zumeist werden hierzu Notfackeln eingesetzt, die das Methan zu Kohlendioxid oxidieren. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fordert daher sowohl für Neu- als auch für Altanlagen die Vorhaltung alternativer Gasverbrauchseinrichtungen. Mit dem Merkblatt DWA-M 305 legen DVGW, FvB und DWA gemeinsam eine technische Regel für Biogasfackelanlagen als alternative Gasverbrauchseinrichtungen vor. Im Fokus des Merkblatts stehen Notgasfackelanlagen.