Die Kriminalisierung von Dual-Use-Software.

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Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe S: Strafrechtliche Forschungsberichte 144

ISBN: 3428146212
ISBN 13: 9783428146215
Autor: Albrecht, Michael
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: XVII, 297 S.
Erscheinungsdatum: 04.03.2015
Auflage: 1/2015
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Neben dem kriminellen gibt es auch einen legitimen Gebrauch gefährlicher Software, der straffrei möglich sein muss. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass es dem deutschen Gesetzgeber bei keinem der bestehenden Software-Delikte gelungen ist, dieser Dual-Use-Problematik Herr zu werden. Deshalb erörtert der Autor zunächst die prinzipielle Legitimation solcher Vorfeld­delikte, um dann Legitimität und Rechtsklarheit der bisherigen Regelungstechniken zu vergleichen. Auf dieser Grundlage entwickelt er ein optimiertes Modellgesetz, das eine angemessene Handhabe der Dual-Use-Problematik gewährleistet.

Artikelnummer: 7873157 Kategorie:

Beschreibung

Schadsoftware findet sowohl bei Geheimdiensten als auch bei professionell organisierten Hacker-Gruppen und privaten Kleinkriminellen Verwendung. Mithilfe von Computerprogrammen werden Kreditkarten ausgelesen, Mobiltelefone abgehört, persönliche Daten gesammelt und ganze Kundendatenbanken geknackt. Wirtschaftsspionage und -sabotage werden ebenfalls softwaregestützt betrieben. Um seine Bürger vor solchen Angriffen zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber in jüngerer Zeit eine ganze Reihe neuer Straftatbestände geschaffen, die den Umgang mit gefährlichen Computerprogrammen pönalisieren. Auch die Europäische Union fordert in Rahmenbeschlüssen und Richtlinien, dass ihre Mitgliedsstaaten immer neue Handlungen in diesem Bereich unter Strafe stellen - zum Teil weit im Vorfeld der eigentlichen Rechtsgutsverletzung. Unweigerlich stehen die Normgeber dabei vor einem Dilemma: Neben dem kriminellen gibt es auch einen legitimen Gebrauch gefährlicher Software, der straffrei möglich sein muss, beispielsweise wenn IT-Sicherheitsexperten Schwachstellen in Systemen suchen und belegen, damit diese schnellstmöglich behoben werden können. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass es dem deutschen Gesetzgeber bei keinem der bestehenden Software-Delikte gelungen ist, dieser Dual-Use-Problematik Herr zu werden. Deshalb erörtert der Autor zunächst die prinzipielle Legitimation solcher Vorfelddelikte, um dann Legitimität und Rechtsklarheit der bisherigen Regelungstechniken zu vergleichen. Auf dieser Grundlage entwickelt er ein optimiertes Modellgesetz, das eine angemessene Handhabe der Dual-Use-Problematik gewährleistet.

Autorenporträt

Michael Albrecht studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und Grenoble. 2009 legte er das Erste Juristische Staatsexamen in Freiburg ab. 2009 bis 2013 war er Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Dort verfasste er seine Dissertation und war zugleich Stipendiat der International Max Planck Research School on Comparative Criminal Law. Das Referendariat absolvierte er in Hamburg mit Stationen in Frankfurt a.M., München und der Deutschen Botschaft Pristina (Kosovo). 2014 legte er das Zweite Juristische Staatsexamen ab und arbeitet seither als Rechtsanwalt im Münchener Büro von Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom LLP.

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