Die Besteuerung der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften unbeschränkt steuerpflichtiger natürlicher Personen nach Paragraph 17 EStG

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Bachelorarbeit

ISBN: 3640973216
ISBN 13: 9783640973217
Autor: Miller, Stefan
Verlag: GRIN Verlag
Umfang: 80 S.
Erscheinungsdatum: 19.08.2011
Auflage: 1/2011
Format: 0.6 x 21 x 14.8
Gewicht: 129 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 1883658 Kategorie:

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Im System des Einkommensteuerrechts unterliegt eine Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht der Besteuerung. Im Gegensatz dazu werden Vermögensmehrungen, die sich auf Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens beziehen, der Besteuerung unterworfen. Man spricht daher vom Grundsatz des Dualismus in der Einkünfteermittlung. An verschiedenen Stellen des Einkommensteuergesetzes wird dieses Prinzip jedoch durchbrochen. So unterliegen gem. § 17 EStG auch Vermögensmehrungen von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften der Besteuerung, soweit die Beteiligungshöhe als relevant eingestuft wird. Ebenso werden nach § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG private Vermögensmehrungen etwa von Grundstücksveräußerungen oder der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften die nicht in relevanter Höhe bestehen der Besteuerung unterworfen, soweit die normierten Haltefristen unterschritten werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 wurde mit der Einführung der Abgeltungsteuer die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften aus dem Steuertatbestand der privaten Veräußerungsgeschäfte gem. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG herausgenommen. Stattdessen unterliegen diese Veräußerungen von nun an gem. § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG den Einkünften aus Kapitalvermögen. Mit dieser Neuregelung ist der Steuertatbestand der Haltefrist weggefallen, so dass eine Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von nun an grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. [.]

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