Beschreibung
InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der europäischen Integration: Die Zusammenarbeit nach Art. 2 des Ratifikationsgesetzes zu den Römischen Verträgen - Das Länderbeteiligungsverfahren von 1979 - Das Beteiligungsverfahren nach Art. 2 EEAG - Sonstige Formen der Mitwirkung - Die neueren Entwicklungen bis zur Verabschiedung des Art. 23 GG - 2. Artikel 23 GG - Inhalt und Anwendungsbereich: Überblick - Die Mitwirkung des Bundesrates nach Art. 23 Abs. 2 S. 1 GG - Die interne Willensbildung des Bundes - Die Außenvertretung des Bundes nach Art. 23 Abs. 6 GG - 3. Die Bewertung von Art. 23 Abs. 2 bis 6 GG aus staatsorganisationsrechtlicher Sicht: Art. 23 GG am Prüfmaßstab des Art. 79 Abs. 3 GG: "Verfassungswidriges Verfassungsrecht" - Das "Bundesstaatsprinzip" nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG. Das Demokratieprinzip nach Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 und 2 GG - Der Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 79 Abs. 3 i. V. m. Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG - Bisherige Erfahrungen in der Staatspraxis - Justitiabilität und Rechtsschutz - 4. Mögliche Alternativen zur Verbesserung einer Mitwirkung der Länder: Das Senatsmodell und verwandte Formen - Der Gedanke eines "EG-Länderrats" - Der Blick über die Grenzen: Das "österreichische Modell" - Einräumung erweiterter Kontrollrechte der Landesparlamente? - Eigener Vorschlag: Eine stärkere Orientierung an dem Grundgedanken des Art. 23 Abs. 4 GG - 5. Gesamtergebnis und Thesen: Zur Bedeutung der Regelung des Art. 23 GG - Die Vereinbarkeit von Art. 23 GG mit Art. 79 Abs. 3 GG - Zur Justitiabilität und zum Rechtsschutz. Mögliche Alternativen einer Mitwirkung der Länder - Schlußbetrachtung - Literaturverzeichnis - Sachwortregister