Beschreibung
Die umweltvölkerrechtliche Aarhus-Konvention von 1998 gibt der Zivilgesellschaft in Europa, im Kaukasus und in Zentralasien elementare Rechte in Umweltsachen. Die Einhaltung des Abkommens überwacht seit 2004 ein unabhängiger Ausschuss, das >Aarhus Convention Compliance Committee< (ACCC). Den Erfolg des Gremiums prägt in entscheidender Weise, dass sich Umweltverbände und Privatpersonen bei Konventionsverletzungen mit Individualbeschwerden (>communications<) an das ACCC wenden können. So hat zuletzt die Umwelt-NGO >ClientEarth< vor dem ACCC erreichen können, dass die Europäische Union die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 ('Aarhus-Verordnung') in wesentlichen Teilen ändern musste. Florian Zeitner beschreibt das einzigartig ausgestaltete Überwachungsverfahren, in dessen Zentrum das ACCC steht, in umfassender Weise. Eine besondere Berücksichtigung erfährt die Darstellung des von >ClientEarth< und anderen angestoßenen Verfahrens, dessen Kontroversen als Fall 32 (Part II) bekannt geworden sind. Die ab dem 29.04.2023 vollständig geltenden Änderungen der Aarhus-Verordnung werden umfänglich eingeordnet.
Autorenporträt
Florian Zeitner studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt 'Europäisches und Internationales Recht' an der Universität Bayreuth und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Während des Studiums führten ihn Auslandsaufenthalte zu einer Anwaltskanzlei in die Region Santa Catarina (Brasilien) sowie zur Vertretung der EKD bei der Europäischen Union in Brüssel. Nach Abschluss der Ersten Juristischen Prüfung im Jahr 2018 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernhard W. Wegener in Erlangen tätig. An dessen Lehrstuhl promovierte er als Stipendiat der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) zu einem umweltvölkerrechtlichen Thema.