Beschreibung
Der Menschenhandel degradiert Opfer zu bloer Ware. Dieses Verbrechen verstt in allen Erscheinungsformen in gravierender Weise gegen die Menschenwrde und stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die Europische Konvention fr Menschenrechte enthlt jedoch kein ausdrckliches Verbot des Menschenhandels. Das Werk untersucht im ersten Teil, inwieweit Art. 4 EMRK ein ungeschriebenes Verbot des Menschenhandels entnommen werden kann und mit welchen positiven Pflichten fr die Mitgliedstaaten ein solches Verbot verbunden ist. Durch eine umfangreiche Analyse des Verbotes des Menschenhandels im Vlkerrecht wird diese evolutive Auslegung berprft. Im zweitem Teil der Arbeit wird errtert, wie die Bundesrepublik Deutschland die positiven Pflichten zur Bekmpfung des Menschenhandels konkret umsetzt und welche Defizite noch bestehen.
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