Beschreibung
Das Hauptziel der Arbeit ist es, die Interaktion zwischen Wissenschaft und Recht zu diskutieren. Folgende Bereiche dieser Interaktion werden behandelt: Rechtspraxis, Gesetzgebung und deren Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte sowie die Interaktion mit dem Strafrecht. Das Hauptziel des ersten Teils ist es, die Notwendigkeit zu erörtern, dass Juristen Kenntnisse in anderen Wissenschaften erwerben müssen, um in der Lage zu sein, über Fälle zu entscheiden, die komplizierte wissenschaftliche Fragen betreffen. Teil 2 soll die Wechselwirkungen zwischen Gesetzgebern und Wissenschaft aufzeigen, vor allem die Entwicklung der Wissenschaft und die rechtliche Reaktion auf diese Entwicklungen. Es soll gezeigt werden, wie Recht und Wissenschaft miteinander interagieren und wie die Entwicklung eines Bereichs die Entwicklung des anderen beeinflusst. Teil drei befasst sich mit der Wechselwirkung zwischen Biotechnologien und Bioethik mit der wichtigsten Kategorie der modernen Rechtsordnung - den Menschenrechten und Freiheiten. Teil vier widmet sich der Frage, wann Entwicklungen im Bereich der Biotechnologien als Gegenstand strafrechtlicher Regelungen betrachtet werden können.
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