Beschreibung
Um Urheber- und Markenrechtsverletzungen im Internet zu ahnden, gehen die Inhaber der Rechte verstrkt gegen die jeweiligen Internet-Provider vor. Schadensersatz mssen diese in den meisten Fllen als nur mittelbar Beteiligte nicht leisten. Sie werden jedoch regelmig mit Unterlassungsansprchen aufgrund ihrer Haftung als Strer konfrontiert. Die Bestimmung des Strers bereitet allerdings Schwierigkeiten. Die von zustndigen Gerichten entwickelten Kriterien reichen nicht aus, um fr den Einzelfall die erforderlichen Prfungspflichten zu bestimmen. Aus diesem Grund tritt der Autor in seiner Analyse fr eine Rckbesinnung auf die dogmatische Grundlage der Strerhaftung im allgemeinen Zivilrecht ein. Wie er zeigt, ist die immaterialgterrechtliche Strerfigur kein eigenstndiges Produkt der Rechtsprechung, sondern eine besondere Ausformung der Figur des mittelbaren Handlungsstrers nach 1004 BGB. Dabei ist keine Analogie vonnten. Mit Hilfe der Verwandtschaft zwischen negatorischem Rechtsschutz und allgemeinem Deliktsrecht lassen sich auch die haftungsbeschrnkenden Prfungspflichten als Untergruppe in die deliktsrechtlichen Verkehrspflichten einordnen. Damit ergeben sich verlssliche Kriterien zur Bestimmung des Strers im rechtspraktischen Alltag. Anhand der gewonnen Erkenntnisse erfolgt abschlieend eine Untersuchung der urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Share-Hosting-Diensten.
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