Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen

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§§ 830-838, Unerlaubte Handlungen 3, J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse 2

ISBN: 3805911378
ISBN 13: 9783805911375
Herausgeber: Detlev W Belling/Christina Eberl-Borges/Johannes Hager
Verlag: Sellier – De Gruyter
Umfang: VII, 510 S.
Erscheinungsdatum: 26.09.2012
Auflage: 16/2012
Produktform: Gebunden/Hardback
Einband: GEB

All volumes of commentary on Book 2 of the German Civil Code (BGB) may also be purchased by partial subscription. The reduced partial subscription price applies.

Artikelnummer: 4260358 Kategorie:

Beschreibung

Der neue Staudinger-Band "Unerlaubte Handlungen 3" bietet unter anderem eine umfassende Darstellung der wichtigen deliktsrechtlichen Zurechnungsnormen der §§ 830 (Mittäter und Beteiligte) und 831 (Haftung für Verrichtungsgehilfen). Auf höchstem wissenschaftlichem Niveau und zugleich praxisorientiert werden die einschlägigen haftungsrechtlichen Aspekte auf aktuellem Stand von Literatur und Rechtsprechung erörtert. Im Rahmen der Kommentierung von § 832 BGB wurde die Haftung für die Verletzung von Aufsichtspflichten besonders im Hinblick auf öffentliche Einrichtungen vertieft. Im Bereich der Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) berücksichtigt die Kommentierung neuere Verwendungsformen von Tieren, insbesondere im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (Reittherapie) und konkretisiert dabei die Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters nach § 883 Satz 2. Die Erläuterungen unter § 835 BGB bilden die umfassendste Abhandlung des Wild- und Jagdschadenersatzes in Deutschland. In der Bearbeitung des § 836 BGB finden sich neue Ausführungen zur Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Übrigen wurde die Kommentierung in ihrer ganzen Breite neu bearbeitet. Dabei wurden Rechtsprechung und Schrifttum sorgfältig erfasst.

Autorenporträt

Detlev W. Belling, Universität Potsdam, Christina Eberl-Borges, Universität Siegen; Johannes Hager, Universität München.

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