Der Anspruchsausschluss nach § 361 Abs. 1 BGB im Lichte des unionsrechtlichen Verbots des Rechtsmissbrauchs.

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Zugleich eine Analyse von § 241a BGB., Schriften zum Bürgerlichen Recht 522

ISBN: 3428180720
ISBN 13: 9783428180721
Autor: Förderer, Marco
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 226 S.
Erscheinungsdatum: 15.12.2020
Auflage: 1/2020
Format: 1.8 x 23.8 x 16.5
Gewicht: 460 g
Produktform: Gebunden/Hardback
Einband: GEB

Durch den umfassenden Anspruchsausschluss des § 361 Abs. 1 BGB sieht sich der Verbraucher bei Beschädigungen der Ware im Falle des Widerrufs keiner Wertersatzpflicht ausgesetzt, wenn er nicht ordnungsgemäß belehrt wurde. Der Autor erarbeitet unter Berücksichtigung des Europäischen Verbots missbräuchlicher Praktiken eine Lösung zur Begrenzung der auftretenden Missbrauchsmöglichkeiten, während gleichzeitig das unionsrechtliche Verbot von Rechtsmissbrauch in seiner Wirkungsweise näher untersucht wird.

Artikelnummer: 336186 Kategorie:

Beschreibung

'The Exclusion of Claims under § 361 Section 1 of the German Civil Code in the Light of the European Principle that Abusive Practices are Prohibited. At the Same Time an Analysis of § 241a of the German Civil Code' Due to the comprehensive exclusion of claims of § 361 section 1 of the German Civil Code (BGB), the consumer is not subject to any obligation to pay compensation in the event of damage to the goods in the case of revocation if he has not been properly informed. Taking into account the European principle that abusive practices are prohibited, the author develops a solution to limit the possibilities of abuse while at the same time investigating this European principle in its way of interaction.

Autorenporträt

Marco Förderer begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg im Wintersemester 2012/2013. Im Februar 2017 legte er sein 1. Staatsexamen ab, woran sich eine dreijährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Tobias Helms, dem Institut für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, anschloss. Währenddessen startete Herr Förderer im Juli 2018 in sein Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main, welches er im Juli 2020 mit dem 2. Staatsexamen abschloss. Seine Promotion zum Doktor der Rechte erfolgte schließlich im Februar 2020 durch die Juristische Fakultät der Philipps-Universität Marburg.

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