Beschreibung
Die 'Arbeitswelt 4.0' ermöglicht neue Formen der Beschäftigung, indem Internetplattformen in die Leistungserbringung eingebunden werden. Aufgaben werden über die Plattform an die anonyme Masse vergeben (sog. Crowdwork) oder die Plattform vermittelt bestimmte Leistungen (sog. economy on demand). Bei der Aufgabendurchführung genießt der (Dienst-)Verpflichtete dabei regelmäßig große Freiheiten. Daniela Mayr untersucht, inwiefern arbeitsrechtliche Schutzmechanismen bei plattformbasierter Arbeit greifen und ob die in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer Heimarbeiter oder arbeitnehmerähnliche Personen sein können. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Einordnung maßgeblich von dem von der Plattform gewählten Gestaltungsmodell abhängt und es sich in der Regel um Soloselbständige handelt. Darauf aufbauend untersucht sie, ob eine Anpassung arbeitsrechtlicher Schutznormen erforderlich ist und wie diese aussehen könnte.
Autorenporträt
Daniela Mayr studierte von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Dort war sie als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Martina Benecke sowie Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch tätig. Das Rechtsreferendariat absolvierte sie 2016 im Bezirk des Oberlandesgerichts München. Ab März 2017 promovierte sie bei Frau Prof. Dr. Martina Benecke an der Universität Augsburg. Begleitend arbeitete sie von 2017 bis 2019 als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Arbeitsrecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz in München. Seit Mai 2019 ist sie dort als Anwältin tätig.
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