Beschreibung
Die Richtlinie 2014/57/EU statuiert eine allgemeine Pflicht zur Kriminalisierung von Insiderhandel und Marktmanipulation und kann im Prinzip die horizontale und vertikale Kohärenz des Binnenrechts des Mitgliedstaates als eigenständiges System beeinflussen. Obwohl EU-Rechtsakte und Strafgesetzbücher von Mitgliedstaaten identische Begriffe wie "Geschäft", "Versuch", "Teilnahme" verwenden, gibt es keine Leitprinzipien für Begriffsbildung und Akzessorietätsfragen. Das alles kann zu Unklarheiten und Komplikationen im gesamten Rechtssystem führen. Jede innere Dissonanz sollte als ein Problem betrachtet und so weit wie möglich vermieden werden, besonders bei Begriffen, die Teil des allgemeinen Strafrechts sind.