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Streitigkeiten lösen und vermeiden

ISBN: 3322890821
ISBN 13: 9783322890825
Autor: Rilling, Jürgen
Verlag: Springer Vieweg
Umfang: xviii, 256 S.
Erscheinungsdatum: 25.05.2012
Auflage: 1/1998
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Streitigkeiten beim Bauen lösen und vermeiden

Artikelnummer: 4378248 Kategorie:

Beschreibung

InhaltsangabeMuß der Erbringer einer Architektenleistung auch tatsächlich Architekt sein, um nach der HOAI abrechnen zu können?.- Was muß bei der Beurteilung, ob eine Bausummenüberschreitung vorliegt, beachtet werden?.- Muß der Architekt die statischen Berechnungen auf ihre rechnerische Richtigkeit hin überprüfen?.- Der Unternehmer klagt auf Abschlagszahlung. Im folgenden kündigt der Bauherr den Vertrag. Kann die Klage auf Schlußzahlung geändert werden?.- Wann kann die Berechnung der maßgeblichen Kostensätze durch ein Sachverständigengutachten ersetzt werden?.- Können die für die Honorarabrechnung grundlegenden anrechenbaren Kosten auf solche beschränkt werden, die von der Bewilligungsbehörde anerkannt werden?.- Wird das Architektenhonorar bei Kündigung des Vertrages sofort fällig?.- Kann der als freier Mitarbeiter in einem Architektenbüro tätige Architekt die Mindestsätze verlangen, wenn der Architektenvertrag lediglich mündlich geschlossen worden ist?.- Muß das Gericht ein Sachverständigengutachten einholen, wenn die Einstufung in eine bestimmte Honorarzone streitig ist?.- Ist die Rechnung des Statikers hinreichend prüfbar, wenn die Kostenermittlung fehlt und Kosten aufgrund eigener Schätzung ermittelt wurden?.- Kann der Architekt bei Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund die von ihm erbrachten Leistungen in Rechnung stellen?.- Ist das Leugnen eines Vertrages und die Weigerung der Abnahme der Architektenleistung Grund für eine fristlose Kündigung?.- Kann der Architekt Leistungen durch Anzeigen in der Presse zu niederen Honorarsätzen wirksam anbieten?.- Ist die Vereinbarung eines Pauschalhonorares unwirksam, weil die in der HOAI festgelegten Höchstsätze überschritten werden?.- Im Architektenvertrag wurde ein Pauschalhonorar vereinbart. Muß der Architekt Angaben zu anrechenbaren Kosten, zur Honorarzone und zu den erbrachten Leistungsphasen machen?.- Bedarf es für die Prüffähigkeit der Honorarschlußrechnung eine Bezugnahme auf die Vorschriften der Honorarordnung?.- Ist es erforderlich, in der Schlußrechnung eine Abschlagszahlung aufzulisten?.- Hat derjenige, der architektenübliche Leistungen in Anspruch nimmt, diese zu bezahlen, wenn er die Inanspruchnahme als unverbindlich "bezeichnet"?.- Kann der Bauherr den Architekten auffordern, Architektenleistungen zu einer erheblich unter den Mindestsätzen liegenden Pauschale zu erbringen?.- Hat der Architekt Anspruch auf Restforderung aus einer Abschlagsrechnung, welche verjährt ist und wogegen die Einrede der Verjährung geltend gemacht wurde?.- Muß der Bauherr für eine unverbindliche grobe Kostenschätzung des Architekten zahlen?.- Ist der Architekt schadensersatzpflichtig, wenn er den Architektenvertrag kündigt, weil der Auftraggeber unberechtigt Abschlagszahlungen verweigert?.- Trotz Kenntnis der Zustimmungsbedürftigkeit gibt der Bauherr eine Planung in Auftrag. Muß der Architekt auf die Risiken dieses Auftrages hinweisen?.- Stellt die fehlende Genehmigungsfähigkeit einer Planung einen wichtigen Grund zur Kündigung dar, wenn die Genehmigungsfähigkeit durch Umplanungen erreicht werden kann?.- Kann der Auftraggeber vom Architekten die Originalzeichnungen verlangen?.- Kann der Architekt das Honorar verlangen, wenn er beauftragt war, die Baugenehmigungsreife herzustellen und dies tut?.- Ist die Tätigkeit des bauleitenden Architekten eine Bauleistung im Sinne der Verdingungsordnung der Bauleistungen?.- Können geleistete Vorschüsse auf Honorarforderungen eines Architekten zurückverlangt werden, wenn die Geschäftsgrundlage des Vertrages wegfallt?.- Muß der Bauherr Schadensersatz leisten, wenn er die Ausschreibung wegen fehlender Finanzierungsmittel aufhebt?.- Hat der Architekt Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Baubehörde eine Bauvoranfrage rechtswidrig ablehnt und ihm so eine Provision entgeht?.- Stellt die Überschreitung einer vom Bauherrn vorgegebenen Bausumme um 16% eine zur Ersatzpflicht führende Pflichtverletzung des Architekten dar?.- Hat der Bauherr einen Schadensersatzanspru

Autorenporträt

Jürgen Rilling ist Vorstandsvorsitzender einer international tätigen Bauaktiengesellschaft und Geschäftsführer eines national tätigen Bauregieunternehmens. Er war langjähriger Präsident eines Baurechtsverbandes und im Vorstand eines Interessenverbandes für Immobilien-Anleger.

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