Beschreibung
Diese Regelung richtet sich an Studentinnen des Studiengangs Hebammenwesen, die im Masterstudiengang mit integriertem berufsorientiertem Bachelorstudiengang eingeschrieben sind, sowie an Studierende der paramedizinischen Berufe im dritten Jahr des berufsorientierten Bachelorstudiengangs und an Lehrkräfte, die Mitglieder der Prüfungs- und Verteidigungskommissionen für Abschlussarbeiten sind. Als Begleit- und Nachschlagewerk konzipiert, soll sie die Vorbereitung, Bewertung und Verteidigung der Abschlussarbeit regeln und gleichzeitig die Eigenständigkeit, die Eigenverantwortung und die akademische Qualität fördern. Diese Ordnung beschränkt sich keineswegs auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern trägt dazu bei, die pädagogische Effizienz, die Fairness der Bewertungen und die Attraktivität der Studiengänge zu stärken. Sie erinnert daran, dass das Verfassen und die Verteidigung der Abschlussarbeit den Abschluss eines Masterstudiengangs darstellen, dessen wissenschaftliche, methodische und redaktionelle Anforderungen anerkannten universitären Standards entsprechen müssen.
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