Beschreibung
InhaltsangabeEinleitung A. Historie der strafrechtlichen Bestimmungen zur Abgeordnetenbestechung Strafbarkeit im Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches, § 109 StGB a.F. - Gesetzesentwürfe in der Weimarer Republik - Das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04. August 1953 - Gesetzesinitiativen zwischen 1953 und 1994 B. Der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung § 108 e StGB Rechtsgut und Deliktsnatur - Abstimmungen und Wahlen - Kauf bzw. Verkauf einer Stimme - Anwendungsbereich der Norm - Subjektiver Tatbestand - Täterschaft und Teilnahme - Strafe und Nebenfolgen - Kriminalitätsstatistik - Kritik an § 108 e StGB C. Einfluss internationaler Übereinkommen auf die Abgeordnetenbestechung Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der EG sowie zur Bekämpfung der Beamtenbestechung - OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr - Strafrechtsübereinkommen des Europarats gegen Korruption - UN-Übereinkommen gegen Korruption - Vorgaben der Übereinkommen für die Abgeordnetenbestechung D. Reformmodelle zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung Nichtnormierung der Abgeordnetenbestechung - Modelle auf Grundlage der Beibehaltung eines Tatbestands der Abgeordnetenbestechung - Modelle zur (teilweisen) Gleichstellung der Strafbarkeit von Mandatsträgern und Amtsträgern - Missbräuchliche Einflussnahme E. Rechtspolitischer Ausblick Wesentliche Erkenntnisse der bisherigen Untersuchung als Orientierungsrahmen für eine Reform des Tatbestands - Bestimmung des Rechtsguts - Anknüpfungspunkt für die Strafbarkeit - Reichweite der Norm - Unrechtsvereinbarung als Kernbestandteil der Norm - Vorteilsbegriff - Umfasster Personenkreis - Strafrahmen und Nebenfolgen - Formulierungsvorschlag Literaturverzeichnis Materialien Sachwortregister
Autorenporträt
Marcus Hartmann, geb. am 6. März 1975 in Karlsruhe, studierte zwischen 1995 und 2000 Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Nach Rechtsreferendariat am Landgericht Karlsruhe erfolgte im Jahr 2002 das 2. juristische Staatsexamen. Seine von Prof. Dr. Bernd Heinrich betreute Promotion zum Dr. iur. an der Humboldt-Universität zu Berlin schloss er im Jahr 2012 ab. Marcus Hartmann ist als Rechtsanwalt in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig.