Die Rolle und Bedeutung von Schöffen

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In besonderer Hinsicht auf das Wirtschaftsstrafrecht

ISBN: 3346330664
ISBN 13: 9783346330666
Autor: Steinke, Johann
Verlag: GRIN Verlag
Umfang: 104 S.
Erscheinungsdatum: 01.07.2020
Auflage: 1/2020
Format: 0.8 x 21 x 14.8
Gewicht: 163 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 1121283 Kategorie:

Beschreibung

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Bonn früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor, welche Rolle Schöffen in der aktuellen Rechtslage neben Richtern spielen oder ob sie sogar auf Augenhöhe zusammen urteilen. Welche Bedeutung üben Schöffen für die aktuelle Strafrechtspflege aus oder haben sie heute bereits ihre Bedeutung verloren? Welche Unterschiede ergeben sich im Wirtschaftsstrafrecht für die Schöffenbeteiligung und sollte der Gesetzgeber Schöffen von Wirtschaftsstrafverfahren ausschließen? Laut Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz geht alle Staatsgewalt vom Volke aus, deshalb entscheiden Schöffen (ohne juristische Ausbildung) in Strafprozessen gemeinsam mit Berufsrichtern als Vertreter des Volkes, über die Verurteilung von Angeklagten und die Höhe der Strafen. Das Ziel ist eine volksnahe Rechtsprechung, die jedermann nachvollziehen kann, zu erreichen und das Vertrauen in die Rechtsprechung zu stärken, so formuliert es das vom Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. verabschiedete Grundsatzpapier. Dabei erfährt das Rechtsinstrument des Schöffen vermehrt Kritik mit unterschiedlichsten Argumenten. In jüngster Zeit kam sogar die Forderung auf, Schöffen aus Verfahren des Wirtschaftsstrafrechts auszuschließen. Der Autor vernahm die Problematik, als er zur Amtsperiode 2019 bis 2023 selbst als Schöffe kandidierte. Diese Arbeit fußt auf aktueller Rechtsprechung und Literatur. Der Autor hat sich zusätzlich mit einigen spezifischen Anfragen an Gerichte und Behörden gewandt. Da der Fokus dieser Arbeit auf der aktuellen Rolle und Bedeutung von Schöffen liegt und eine adäquate Betrachtung der historischen Entwicklung den zulässigen Umfang überschritten hätte, klammert der Autor diese aus. Ebenso erfolgt keine Betrachtung des Jugendstrafrechts.

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