Beschreibung
Kaum ein Rechtsinstitut wird von der strafrechtlichen Praxis mehr gefürchtet als die Vermögensabschöpfung. Sie gilt gemeinhin - seit jeher und auch gegenwärtig - als zu komplex. Das gesetzgeberische Ziel, umfassend Erträge aus Straftaten abzuschöpfen, weil sich Straftaten nicht lohnen dürfen, wird damit konterkariert. Dabei bezweckte der Reformgesetzgeber aus dem Jahre 2017 gerade, die Komplexität der gesetzlichen Regelungen zu beseitigen. Sucht man nach einem Grund, weshalb die Einziehung von Taterträgen als wenig geliebt gilt, wird man schnell fündig: Das Einziehungsrecht unterliegt zahlreichen externen Einflüssen. Vor allem sind es aber zivil- bzw. bereicherungsrechtliche Grundsätze, die im Vermögensabschöpfungsrecht besonders zu beachten sind. Die Arbeit setzt sich zum Ziel, die Einziehung von Taterträgen konsequent zivil- bzw. bereicherungsrechtlich - insbesondere unter Berücksichtigung nationalverfassungsrechtlicher sowie supranationaler Vorgaben - zu verstehen, um damit einen Beitrag zu mehr Rechtssicherheit im reformierten Einziehungsrecht zu leisten.
Autorenporträt
Aleksandar Zivanic studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Während seines Studiums war er über mehrere Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. em. Rudolf Rengier tätig. Nach dem Abschluss der Ersten juristischen Prüfung war er bis September 2021 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison) an der Universität Konstanz beschäftigt. Die Promotion erfolgte im Dezember 2021. Von Oktober 2021 bis Oktober 2023 war er Rechtsreferendar am Landgericht Konstanz. Anfang Januar 2024 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein.
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