Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß § 266a Abs. 2 StGB.

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Eine Untersuchung zu den Anwendungsproblemen aufgrund der strukturellen Anlehnung an § 370 Abs. 1 AO und der Übernahme des ‚Vorenthaltens‘ von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB., Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge 275

ISBN: 3428149610
ISBN 13: 9783428149612
Autor: Loose, Marcus
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 259 S.
Erscheinungsdatum: 26.04.2017
Auflage: 1/2017
Produktform: Kartoniert
Einband: Kartoniert

Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung wird von dem im Jahr 2004 neu eingeführten § 266a Abs. 2 StGB erfasst. Dieser ist zwar an die Steuerhinterziehung angelehnt, weist gleichzeitig aber das aus Absatz 1 übernommene ‚Vorenthalten‘ von Beiträgen auf. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und im Wege der Auslegung weitgehend gelöst. Allein im Bereich der Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der ‚Alfred Teves-Stiftung‘ ausgezeichnet.

Artikelnummer: 2200998 Kategorie:

Beschreibung

Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in § 266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten § 266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatbestandsmerkmal des 'Vorenthaltens' von Beiträgen aus § 266a Abs. 1 StGB übernommen wurde. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und konnten im Wege der Auslegung weitgehend gelöst werden. Allein im Bereich der beitragsstrafrechtlichen Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der 'Alfred Teves-Stiftung' ausgezeichnet.

Autorenporträt

Marcus Loose ist Staatsanwalt in Dresden und derzeit an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung abgeordnet. Er studierte Rechtswissenschaft an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit dem Schwerpunkt Strafrecht/Strafverteidigung. Nach seinem Ersten Staatsexamen arbeitete Marcus Loose promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Professor Dr. Volker Erb, Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der 'Alfred Teves-Stiftung' ausgezeichnet. Die Publikation wurde gefördert durch die inneruniversitäre Forschungsförderung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Das Rechtsreferendariat absolvierte er am Landgericht Mainz im OLG-Bezirk Koblenz.

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