Sonderausgaben als Kategorie des Einkommensteuerrechts.

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Eine steuersystematische, verfassungs- und unionsrechtliche Einordnung., Schriften zum Steuerrecht 125

ISBN: 3428150848
ISBN 13: 9783428150847
Autor: Schild, Stefanie
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 269 S.
Erscheinungsdatum: 22.03.2017
Auflage: 1/2017
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Das geltende Einkommensteuerrecht beruht auf der fundamentalen Unterscheidung von Erwerbs- und Privatsphäre. Abzugsfähige Privataufwendungen erkennt der Gesetzgeber insbesondere im Bereich der sogenannten Sonderausgaben an. Stefanie Schild konturiert den gesetzgeberischen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum bei der Qualifikation von Aufwendungen als Sonderausgaben – insbesondere auch im Grenzbereich von Erwerbs- und Privatsphäre – sowie bei der Ausgestaltung der Tatbestände.

Artikelnummer: 2108101 Kategorie:

Beschreibung

Bei der Kategorie der Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG) handelt es sich de lege lata um Privataufwendungen. Ein einheitlicher Leitgedanke liegt den einzelnen Tatbeständen allerdings nicht zugrunde. Teils bezweckt der Gesetzgeber die Steuerfreistellung des Existenzminimums, teils verfolgt er außerfiskalische Ziele. Einige Aufwendungen weisen auch einen Bezug zur Erwerbssphäre auf. Diese Gemengelage wirft Fragen auf, weil das Grundgesetz für die Berücksichtigung der verschiedenen Arten von Aufwendungen unterschiedliche Vorgaben enthält. Stefanie Schild untersucht, welche Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume dem Gesetzgeber bei der Qualifikation von Aufwendungen als Sonderausgaben - insbesondere auch im Grenzbereich von Erwerbs- und Privatsphäre - und bei der Ausgestaltung der Tatbestände zustehen. Überdies geht sie der Frage nach, inwiefern das Unionsrecht auf die Ausgestaltung des Sonderausgabenabzugs einwirkt.

Autorenporträt

Stefanie Schild studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Von 2012 bis 2015 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht, der Universität Passau tätig. Seit 2015 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts München.

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