Das gleichheitswidrige Steuergesetz – Rechtsfolgen und Rechtsschutz.

Lieferzeit: Lieferbar innerhalb 14 Tagen

89,90 

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 128

ISBN: 3428098773
ISBN 13: 9783428098774
Autor: Wernsmann, Rainer
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 324 S.
Erscheinungsdatum: 14.12.1999
Auflage: 1/1999
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

InhaltsangabeInhaltsübersicht: Einleitung: § 1 Gang der Darstellung – 1. Teil: Die Rechtsfolgen verfassungsgerichtlicher Normenkontrollentscheidungen: § 2 Entscheidungsvarianten bei Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes: Uneingeschränkte Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes – Verfassungskonforme Auslegung – Appell-Entscheidungen – § 3 Entscheidungsvarianten bei Verfassungswidrigkeit des Gesetzes: Nichtigerklärung des Gesetzes – Bloße Unvereinbarerklärung: Fallgruppen, Rechtsfolgen, Zuordnung – 2. Teil: Die Bedeutung der prognostizierten Tenorierung bei Verfassungswidrigkeit des Gesetzes für die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle: § 4 Rechtsfolgen der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes und die Entscheidungserheblichkeit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Ausgangsverfahren: Problemfälle: Nichtigerklärung einer Drittbevorzugung; gleichheitswidrige Bevorzugung der Beteiligten des Ausgangsverfahrens; zu erwartende bloße pro-futura-Wirkung – Bestimmung des Begriffs der Entscheidungserheblichkeit nach Art. 100 Abs. 1 GG: Geschichte, Rechtsprechungsentwicklung und Funktionen der konkreten Normenkontrolle – Schlußfolgerungen für die Behandlung der Problemfälle – 3. Teil: Die Schutzrichtungen des Gleichheitssatzes: § 5 Keine Gleichheit im Unrecht?: Fragestellung – Überprüfung der Formel „Keine Gleichheit im Unrecht“ – Rechtsschutzfragen bei absolut rechtswidrigen Drittbevorzugungen – Literatur- und Sachwortverzeichnis

Artikelnummer: 3530019 Kategorie:

Beschreibung

Ungerechtfertigte Steuerprivilegien verletzen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Häufig ist jedoch problematisch, ob Verstöße des Gesetzgebers gegen die steuerliche Lastengleichheit dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung unterbreitet werden können. Mitgliedern der benachteiligten Vergleichsgruppe wird der Rechtsschutz verwehrt, sofern sie keine Chance hätten, in das Steuerprivileg einbezogen zu werden und dadurch ihre Rechtsstellung zu verbessern. In Wahrheit geht es jedoch jedenfalls im Eingriffsrecht Steuerrecht grundsätzlich um die Abwehr eigener (gleichheits- und damit rechtswidriger) Belastungen, so daß schon daraus eine Verbesserung der eigenen Rechtsstellung folgt. Die Frage, ob der Gleichheitssatz auch Rechtsschutz zum Nachteil Dritter ermöglicht, stellt sich regelmäßig nicht. Lediglich in eng umgrenzten Ausnahmefällen greift die Formel 'keine Gleichheit im Unrecht' ein, die einen engeren Anwendungsbereich findet als bisher oft angenommen. Der Autor deckt Widersprüche in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere im Bereich der Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle und der Verfassungsbeschwerde auf. Er legt dar, daß die bisherige Rechtsprechung sich implizit an wenig überzeugenden Gesichtspunkten wie der Gesetzestechnik orientiert, und entwickelt einen neuen Ansatz zu der Frage, in welchen Fällen der Gleichheitssatz als verletzt gerügt werden kann. Insgesamt will die Untersuchung einen Beitrag zur Erhöhung der Durchsetzungskraft des Gleichheitssatzes liefern.

Das könnte Ihnen auch gefallen …