Der Rechtsbruchtatbestand

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Auslegung und Anwendung am Beispiel der Rechtsdienstleistungsvorschriften, Schriftenreihe Wettbewerb in Recht und Praxis

ISBN: 3800518805
ISBN 13: 9783800518807
Autor: Eichhorn, Maximilian
Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft
Umfang: XVII, 287 S.
Erscheinungsdatum: 24.08.2023
Auflage: 1/2023
Format: 2.5 x 21.2 x 15
Gewicht: 606 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 9679615 Kategorie:

Beschreibung

Die unbefugte Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Nichtanwälte, zumeist durch Verstoß gegen § 3 RDG, ist für Mitbewerber wie auch für Rechtsanwaltskammern ein großes Problem. Denn der Konkurrenzdruck insbesondere durch neuartige Dienstleister und Legal-Tech Akteure wächst als Folge der Verrechtlichung aller Lebensbereiche. Nicht ohne Grund sind es daher Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern, die immer häufiger auch gegen kleinere Verstöße vorgehen. Das Mittel der Wahl ist die Geltendmachung eines Rechtsbruchs nach § 3a UWG vor den Wettbewerbsgerichten wegen eines Verstoßes gegen eine Norm des RDG, RDGEG oder der RDV. Der Rechtsbruchtatbestand ist aber eine denkbar anspruchsvolle Materie, über dessen Auslegung noch immer keine Einigkeit herrscht. Auch die Rechtsprechung justiert in der Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes immer wieder nach oder greift auf vorhandene Kasuistik zurück. Um zu vermeiden, dass die Einordnung von Normen durch die bisherige Auslegung der Merkmale des Rechtsbruchtatbestandes ein bloßer Schuss ins Blaue ist, werden in dieser Arbeit anhand einer streng systematischen und dogmatischen Herangehensweise Auslegungsvorschläge erarbeitet, die eine praktisch leichtgängige, effiziente und rechtssichere Handhabung des Rechtsbruchtatbestandes ermöglichen. Dem Praktiker wird aufgezeigt, welche Rechtsdienstleistungsvorschriften im Falle eines Verstoßes nach diesen Auslegungsvorschlägen einen Rechtsbruch nach § 3a UWG bedeuten können.

Autorenporträt

Maximilian Eichhorn hat in Göttingen, Glasgow und München studiert. Zum Zeitpunkt des Erscheinens des Werkes ist er Rechtsreferendar im Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in mehreren internationalen Rechtsanwaltskanzleien am Standort Hamburg in den Bereichen IP und Corporate/M&A tätig.

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