Das Verhältnis zwischen Schadensrecht und Schadensversicherung

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Berliner Reihe 50

ISBN: 3899529952
ISBN 13: 9783899529951
Autor: Schreier, Vincent
Herausgeber: Christian Armbrüster/Horst Baumann/Helmut Gründl u a
Verlag: VVW GmbH
Umfang: XXVI, 354 S.
Erscheinungsdatum: 11.12.2017
Auflage: 1/2018
Format: 2.7 x 21 x 15
Gewicht: 569 g
Produktform: Kartoniert
Einband: PB
Artikelnummer: 3103613 Kategorie:

Beschreibung

Gegenstand dieser Arbeit ist die Untersuchung, ob und inwieweit sich die überkommenen Grundsätze des allgemeinen Schadensrechts auf das Schadensversicherungsrecht übertragen lassen. In einigen grundlegenden wie auch aktuellen versicherungsrechtlichen Entscheidungen lassen sich Bezugnahmen auf das allgemeine Schadensrecht finden, die meist ohne erkennbares System erfolgen und ohne dass das grundlegende Verhältnis beider Rechtsgebiete geklärt würde. Der Autor geht daher der Frage nach, welche Bedeutung die Regelungen und Prinzipien des Schadensrechts sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung für das Leistungsversprechen des Schadensversicherers hat, wie es in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zum Ausdruck kommt. Hierzu wird am Beispiel verschiedener schadensrechtlicher Grundsätze (z.B. Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Dispositionsfreiheit oder Adäquanz- und Normzwecklehre) untersucht, ob ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, von bestimmten Regeln des Schadensrechts Rückschlüsse auf den Inhalt und Umfang des Leistungsversprechens des Versicherers ziehen kann.

Autorenporträt

Vincent Schreier wurde 1991 in St. Wendel geboren. Nach dem Abitur studierte er von 2009 bis 2014 Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Dort ist er seit 2014 am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht bei Prof. Dr. Christian Armbrüster als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit 2017 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht.

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