Beschreibung
Eine Personengesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt, ist im Zivilprozess unabhängig von ihren Gesellschaftern parteifähig. Ziel der Publikation war die Klärung der Frage, inwieweit ein Urteil, das im Passivprozess für oder gegen die Personengesellschaft bzw. ihre Gesellschafter ergeht, auch maßgeblich für die jeweils nicht am Prozess beteiligte Partei ist. Die Untersuchung erfolgte fallgruppenweise anhand einer Interessenabwägung im Rahmen der normativen Vorgaben. Dabei war neben den Interessen von Gesellschaft und Gesellschaftern stets auch das Interesse des Gesellschaftsgläubigers zu berücksichtigen. Die Untersuchung hat ergeben, dass die prozessuale Repräsentation der nicht am Erstprozess beteiligten Partei maßgeblich für die Entscheidung über eine Rechtskrafterstreckung ist.
Inhaltsverzeichnis
us dem Inhalt: Rechtskrafterstreckung auf die Gesellschafter nach vorheriger Klage gegen die Gesellschaft - § 129 I HGB - Prozessuale Repräsentation - Rechtskrafterstreckung auf die Gesellschaft nach vorheriger Klage gegen die Gesellschafter - § 736 ZPO - Negative Zwischenfeststellungswiderklage in gewillkürter Prozessstandschaft
Autorenporträt
Sergej Rast studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, wo er anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Foerste für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht tätig war und promovierte.
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