Beschreibung
Der organisierte Sport braucht Kontroll- und Entscheidungsinstanzen, die eine schnelle und kompetente Streitbeilegung ermglichen. Die Sportgerichtsbarkeit der Verbnde garantiert diesen effizienten Rechtsschutz und hat dabei zwangsweise Berhrungspunkte mit der Schiedsgerichtsbarkeit sowie der staatlichen Justiz. Sportverbnde stoen aber dort an ihre Grenzen, wo kriminelles Verhalten nur mit den Mitteln der staatlichen Strafverfolgung nachgewiesen und sanktioniert werden kann, so beispielsweise bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem sich rasant entwickelnden Sportwettenmarkt. Andererseits kann wiederum eine einheitliche internationale Rechtsprechung z. B. bei Dopingvergehen wohl nur der Sport selbst mit seinen Verbands- und Schiedsgerichten garantieren. Die Schwierigkeit der Abgrenzung zeigt sich sptestens dann, wenn der einzelne Sportler sein Recht letztlich doch vor den staatlichen Gerichten sucht, weil nur diese seiner Auffassung nach in der Lage sind, Entscheidungen auf Grundlage eines fairen Verfahrens zu treffen. Dieses tatschlich oder auch nur vermeintlich bestehende Konkurrenzverhltnis ist Gegenstand der Beitrge des Tagungsbandes.
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