Minderung beim Dienstvertrag

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BGB, DCFR und das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch im Vergleich, Schriften zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung 42

ISBN: 3847107798
ISBN 13: 9783847107798
Autor: Hwang, Won Jae
Verlag: Vandenhoeck & Ruprecht
Umfang: 268 S.
Erscheinungsdatum: 13.11.2017
Auflage: 1/2017
Produktform: Gebunden/Hardback
Einband: Gebunden

Wie sieht die Rechtslage zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung bei einer schlechten Dienstleistung aus? Der Autor vergleicht BGB, DCFR und das Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch.

Ist die Minderung im Dienstvertragsrecht im BGB ausgeschlossen?

Artikelnummer: 2714722 Kategorie:

Beschreibung

Bei einem Dienstvertrag gilt im Fall der Schlechtleistung eine Minderung der Vergütung im deutschen Recht als ausgeschlossen. Dies geht zu Lasten der Austauschgerechtigkeit. Das vertragliche Äquivalenzinteresse ist hierdurch beim Dienstvertrag nur unzureichend geschützt. Schadensersatzansprüche schließen diese Lücke nur teilweise, denn ein erlittener Schaden spiegelt das beeinträchtigte Äquivalenzinteresse des Dienstberechtigten nicht vollständig wider. Opportunistische Dienstverpflichtete erhalten somit die Möglichkeit, durch Schlechtleistung ihren Gewinn zu maximieren. Richtigerweise muss ein Dienstberechtigter im Fall einer schlecht erfüllten Dienstleistung die Vergütung nicht in vollem Umfang bezahlen. Diese Arbeit zeigt aus rechtsvergleichender Perspektive Wege auf, nach geltender Rechtslage eine Minderung der vereinbarten Vergütung zu ermöglichen. In service contracts under German law, a reduction in remuneration due to poor performance is rendered impossible. This is detrimental to exchange justice. Thus, the contractual equivalent interest is not sufficiently protected by employment contracts. Claims for damages only partially close this gap, as any damage suffered does not fully reflect the impaired equivalent interest of the client. Opportunistic parties obligated to render services are thereby given the opportunity to maximise their profits through poor performance. It is correct though that the client must not pay in full for poor performance. From a comparative perspective, this work highlights various ways of enabling a reduction to the remuneration according to current legislation.

Autorenporträt

Dr. Won Jae Hwang studierte Rechtswissenschaften in Seoul und Osnabrück. 2017 schloss er seine Promotion an der Universität Osnabrück ab und ist seitdem Lehrbeauftragter an der Korea University in Seoul.

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Vandenhoeck & Ruprecht
Theaterstraße 13
37073 Göttingen
DE

E-Mail: ute.schnueckel@brill.com

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