Beschreibung
Für die Abwicklung von Geschäftsanteilsübertragungen deutscher GmbHs stehen § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbHG sowie das darin festgelegte Formgebot im Fokus, deren Auswirkung auf Sachverhalte im Ausland, insbesondere seit dem Inkrafttreten des MoMiG und relevanter europarechtlicher Regelungen, bislang nicht abschließend geklärt ist. Maximilian Möstl analysiert, ob die Übertragung von Geschäftsanteilen deutscher GmbHs ausländischem Recht und insbesondere der Ortsform unterstellt werden kann und ob ein ausländischer Notar das Tatbestandsmerkmal der notariellen Beurkundung erfüllen kann. Ebenso werden die europarechtlichen Implikationen untersucht, bevor abschließend ein Ausblick auf eine mögliche Regelung de lege ferenda erfolgt.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians Universität in München, Sachbearbeiter im Gesellschaftsrechtsreferat in einem Münchener Notariat; 2018 Erste Juristische Prüfung; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht München; 2020 Zweite Juristische Staatsprüfung; 2024 Promotion; Rechtsanwalt in München.
Herstellerkennzeichnung:
Jana Trispel
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