Die Anwendung von ius commune in der Republik San Marino.

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Einführung in die Grundlagen und Erbrecht., Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte 21

ISBN: 3428090632
ISBN 13: 9783428090631
Autor: Reinkenhof, Michaela
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 333 S., Abb.
Erscheinungsdatum: 26.09.1997
Auflage: 1/1997
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

InhaltsangabeInhaltsübersicht: A. Einleitung – B. Einführung in das Rechtssystem San Marinos: Wirtschaftliche und soziale Entwicklung San Marinos – Geschichtlicher Überblick – Internationale Beziehungen – Die Statuten – Politische und verwaltungstechnische Ordnung – Organisation der Rechtspflege – Rechtsquellen – Überblick über das Verfahrensrecht – Kodifikationsbewegung in San Marino – C. Erbrecht: Einführung – Intestaterbfolge – Testamentarische Erbfolg – Das Pflichtteilsrecht – Der Erbvertrag – Legatum und fideicommissum particulare – Das Erbschaftsfideikommiß – Die Schenkung von Todes wegen – Die vorweggenommene Erbfolge – Der Erwerb der Erbschaft – Die Rechtsstellung des Erben – D. Zusammenfassung und Vorausschau – Quellen- und Literaturverzeichnis – Verzeichnis unveröffentlichter Urteile, Schriftsätze, Urkunden – Stellenverzeichnis – Personen- und Sachverzeichnis

Artikelnummer: 3538042 Kategorie:

Beschreibung

Das ius commune zählt zu den wichtigsten historischen Grundlagen für das Verständnis der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der gegenwärtigen europäischen Privatrechte. Seine Tradition lebt in der Republik San Marino noch heute in unkodifizierter Form fort. Hierin liegt der Reiz der sanmarinesischen Privatrechtsordnung, in der mit der Anwendung des ius commune in der modernen Welt ein Brückenschlag zwischen Rechtsgeschichte und geltendem Recht möglich wird. Im Mittelpunkt der Arbeit steht das sanmarinesische Erbrecht, das auch anhand unveröffentlichter Judikate und Schriftsätze von 1850 bis heute umfassend erschlossen wird. Am Beispiel des Erbrechts als einer besonders statischen Rechtsmaterie offenbart sich die Flexibilität des ius commune. Dieses bleibt selbst bei tiefgreifenden sozialen Umschichtungen anpassungsfähig. Wie ein Räderwerk greifen das rezipierte römische und kanonische Recht, das sanmarinesische Statutar- und Gewohnheitsrecht ineinander. Ein rechtsvergleichender Blick auf das italienische Recht zeigt, daß zwar in vielerlei Hinsicht eine Annäherung der beiden Rechtssysteme erfolgt, die sanmarinesische Rechtsprechung aber durchaus auch eigenständige Lösungen erbrechtlicher Probleme vertritt. In dieser Hinsicht erweisen sich die für die Republik San Marino tätigen Richter als Kontinuitätsträger des sanmarinesischen Rechts und zugleich als Wegbereiter der sanmarinesischen Rechtsfortbildung. Der Darstellung des Erbrechts geht eine ausführliche Einführung in die sanmarinesische Rechtstradition voraus. Insbesondere Erläuterungen zu der Rechtsquellenlehre und Gerichtsverfassung tragen zum Verständnis des materiellen Rechts bei. Das Bild der in ständiger Entwicklung begriffenen sanmarinesischen Rechtsordnung wird durch einen Abriss des bis heute andauernden Kodifikationsstreits abgerundet.

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