Beschreibung
Ausgangspunkt der Untersuchung ist der Befund, dass Aktien heutzutage im Wege der Girosammelverwahrung nur noch an wenigen Orten zentral verwahrt werden und einen grenzüberschreitenden Sammelbestand bilden. Die Arbeit befasst sich anhand der Aktienverpfändung mit den Folgen dieser Immobilisierung und Entmaterialisierung für das sachenrechtlich geprägte Wertpapierrecht. Vor dem Hintergrund einer Analyse der Rechtsbeziehungen in der Girosammelverwahrung zeigt die Arbeit auf, unter welchen Voraussetzungen eine Verpfändung von Aktien möglich ist. Es wird deutlich, dass die tatsächlichen Entwicklungen im Effektenwesen mit den sachenrechtlichen Grundlagen der Aktienverpfändung vereinbar sind. Auf kollisionsrechtlicher Ebene befasst sich die Arbeit mit dem auf die Aktienverpfändung anwendbaren Recht. Es werden die Gründe für die Abkehr von einer Anknüpfung an den Belegenheitsort einer Urkunde dargelegt und alternative Anknüpfungsmomente auf nationaler, internationaler und europäischer Ebene diskutiert.
Autorenporträt
Dr. Stephan Hennrich, Jahrgang 1983, studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg sowie an der London School of Economics and Political Science in London. Nach seinem ersten Staatsexamen 2007 promovierte er bei Professor Dr. Karsten Thorn an der Bucerius Law School. Das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen in Wirtschaftskanzleien und bei der BaFin schloss Hennrich im Sommer 2011 ab. Seit Oktober 2011 ist er als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig.