Das Sacheinlagenverbot und die Rücklagebildungspflicht. Der Gläubigerschutz in der Unternehmergesellschaft

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ISBN: 366808565X
ISBN 13: 9783668085657
Autor: Ogonyants, Kristina
Verlag: GRIN Verlag
Umfang: 64 S.
Erscheinungsdatum: 12.11.2015
Auflage: 1/2015
Format: 0.5 x 21 x 14.8
Gewicht: 107 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 8802109 Kategorie:

Beschreibung

Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 10, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll eine Antwort auf die Frage geben, ob das Sacheinlagenverbot in der Unternehmergesellschaft und die gesetzliche Rücklagebildungspflicht Gläubigerschutzwirkung entfalten und ob sich diese Regelungen bezahlt gemacht haben. Gleichzeitig werden Möglichkeiten dargestellt, wie die gesetzlichen Regelungen der Gewinnrücklagebildung und des Sacheinlagenverbots in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung umgangen werden können. Es wird auch auf die Frage eingegangen, welche Vor- und Nachteile die Unternehmergesellschaft in diesem Zusammenhang im Vergleich zur englischen Ltd hat. Mit Inkrafttreten des MoMiG zum 1.11.2008 entstand im deutschen Gesellschaftsrecht eine Sonderform der GmbH - die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese Sonderform der GmbH sollte Existenzgründern helfen, schnell und günstig ohne höhere Haftungsrisiken wie bei der Personengesellschaften eine unternehmerische Tätigkeit aufzunehmen, und hat sich gleichzeitig als die deutsche Antwort auf die wachsende Zahl der englischen Limiteds in Deutschland positioniert. Die Unternehmergesellschaft ist mittlerweile populär: Innerhalb von vier Jahren - vom 1.11.2009 bis zum 15.01.2012 - sind 62. 512 Unternehmergesellschaften im Handelsregister eingetragen worden. Die niedrige Kapitalausstattung der Unternehmergesellschaft im Vergleich zur GmbH bringt indes wegen der gleichzeitigen Beschränkung der Haftung bestimmte Risiken für die Gläubiger der Gesellschaft.

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