Beschreibung
Seit einiger Zeit ist das Recht auf geistiges Eigentum nicht mehr nur Privatpersonen vorbehalten. Es erstreckt sich nunmehr auch auf öffentliche Personen. Seit April 2007 gibt es in Frankreich eine neue Agentur für den Schutz des immateriellen Erbes des Staates. Diese Einmischung öffentlicher Personen in das Recht des geistigen Eigentums setzt sich bis zum französischen Gesetzbuch über geistiges Eigentum fort, indem der Schutz der Namen öffentlicher Körperschaften eingeführt wurde. Kamerun steht in dieser Dynamik nicht zurück, denn durch sein aktuelles, 2018 unterzeichnetes Gesetzbuch über das öffentliche Beschaffungswesen werden bestimmte Rechte des geistigen Eigentums zum Schutz öffentlicher Interessen berücksichtigt. Diese Berücksichtigung hat sich auch in der Einführung eines Cahier de clauses administratives générales materialisiert, das auf intellektuelle Dienstleistungen anwendbar ist. Im Lichte der französischen Gesetzgebung soll daher gezeigt werden, wie das kamerunische öffentliche Beschaffungsrecht bestimmte Rechte des geistigen Eigentums nutzt, um von der Entstehung eines öffentlichen geistigen Eigentums zu sprechen.
Autorenporträt
EVINA Joseph Valerie hat einen Doktortitel (PhD) in öffentlichem Recht von der Universität Douala in Kamerun. Er ist Autor mehrerer wissenschaftlicher Veröffentlichungen und Spezialist für öffentliches Beschaffungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, öffentliches Vertragsrecht und öffentliches Recht im Allgemeinen. Er ist außerdem als freiberuflicher Lehrer am INJS in Kamerun tätig.
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