Die unzulässige Sanktionsschere

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Zur Strafbarkeit des Richters bei Ankündigung einer unverhältnismäßig großen Strafmaßdifferenz im Rahmen der Urteilsabsprache, Europäische Hochschulschriften Recht 5652

ISBN: 3631655940
ISBN 13: 9783631655948
Autor: Kubik, Alexander
Verlag: Peter Lang
Umfang: 334 S.
Erscheinungsdatum: 11.08.2014
Auflage: 1/2014
Format: 1.9 x 21 x 14.8
Gewicht: 433 g
Produktform: Kartoniert
Einband: Kartoniert

Im Rahmen der Verständigung im Strafverfahren kündigt das Gericht regelmäßig eine Sanktionsschere an. Ist dies zulässig? Wie weit darf eine solche Schere geöffnet sein? Wann wird sie zu einer unzulässigen Sanktionsschere? Machen sich die Richter dabei selbst, insbesondere der Rechtsbeugung, strafbar? Auf all diese Fragen gibt die Arbeit Antworten.

Artikelnummer: 8906656 Kategorie:

Beschreibung

Verfahrensbeschleunigende Absprachen sind im Strafprozess allgegenwärtig. Im Rahmen einer solchen Absprache kündigt das Gericht regelmäßig eine Sanktionsschere an - einen gemilderten Strafrahmen für den Fall eines Geständnisses und eine höhere Straferwartung für ein streitiges Weiterverhandeln. Die Arbeit stellt dar, unter welchen Voraussetzungen eine solche Sanktionsschere zulässig sein kann. Durch eine erhebliche Öffnung dieser Schere und der damit verbundenen Drucksituation versuchen die erkennenden Richter jedoch häufig, den Angeklagten zum Eingehen auf den gerichtlichen Vorschlag zu bewegen. Der Frage, inwieweit sich jene durch das Ankündigen einer unzulässigen Sanktionsschere strafbar machen, wird im zweiten Teil der Arbeit nachgegangen. Hierbei spielt insbesondere die Rechtsbeugung eine Rolle.

Autorenporträt

Alexander Kubik studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und forschte am dortigen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtsphilosophie.

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