Beschreibung
Artikel 10 des ICCPR und die Artikel 39 bis 44 der Verordnung Nr. 344 über das Strafvollzugssystem organisieren die Unterbringung von Gefangenen nach dem Grundsatz der Trennung der Gefangenen, der besagt, dass verurteilte Straftäter von Angeklagten, Zivilisten von Soldaten und Ersttäter von Wiederholungstätern getrennt werden. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass dieses Prinzip bei der Unterbringung von Häftlingen in den Strafvollzugsanstalten der DRK im Allgemeinen und im Zentralgefängnis von Bukavu im Besonderen nicht wirksam ist. Die Nichteinhaltung des Grundsatzes der Trennung der Häftlinge im Zentralgefängnis von Bukavu ist auf die Überbelegung zurückzuführen, die sich aus der unzureichenden Ausstattung der Gefängnisse ergibt, aber auch aus der Praxis der aufeinanderfolgenden Untersuchungshaft, dem Fehlen eines Militärgefängnisses in Süd-Kivu und der fehlenden staatlichen Unterstützung für das kongolesische Strafvollzugssystem.
Autorenporträt
YABESI BAHATI Jordan, nascido em GOMA, a 5 de Abril de 1992. Certificado de conclusão do ensino primário no complexo escolar SHAURI de la Lave em GOMA (2006). Diploma do Estado no Instituto IBANDA em Bukavu (2013). Licenciatura em direito privado e judicial na Universidade Católica de Bukavu, na RDC (2018).Advogado no bar de Ituri na RDC (desde 2020).
Herstellerkennzeichnung:
BoD - Books on Demand
In de Tarpen 42
22848 Norderstedt
DE
E-Mail: info@bod.de




































































































