Beschreibung
Das AGG untersagt die Benachteiligung von Beschftigten aus Grnden der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identitt. Gilt dieses Benachteiligungsverbot auch in Fllen der sogenannten drittbezogenen Diskriminierung, in denen der Beschftigte nicht selbst Merkmalstrger ist, sondern wegen des Merkmals einer anderen Person benachteiligt wird? Liegt eine Benachteiligung auch im Fall einer sogenannten hypothetischen Diskriminierung vor, wenn kein spezifisches Opfer eines Nachteils zu ermitteln ist? Der EuGH musste sich mit beiden Fragen im Jahr 2008 in den Rechtssachen Coleman und Feryn befassen. Die Autorin untersucht die genannten Konstellationen vor dem Hintergrund des Unionsrechts und errtert die Auswirkungen auf das AGG. Dabei greift sie auf das US-amerikanische Antidiskriminierungsrecht zurck, das einen prgenden Einfluss auf die Entwicklung des unionsrechtlichen Antidiskriminierungsrecht hat.
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