Beschreibung
Seit etwa einem Vierteljahrhundert ist es der Anwaltschaft gestattet, Werbung zu betreiben. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei Aussagen ber die Kompetenzen des werbenden Rechtsanwalts: der Kompetenzwerbung. Diesbezglich stellt sich die Frage, ob die rechtlichen Rahmenbedingungen gewhrleisten, dass der Mandant tatschlich ein Plus an Qualitt erhlt, wenn er seinen Fall einem entsprechend auftretenden Spezialisten anvertraut. Das Berufsrecht lsst die Werbung mit dem Fachanwaltstitel ebenso zu wie mit anderen qualifizierenden Zustzen, die nicht von objektiver Seite, insbesondere durch die Rechtsanwaltskammern, attestiert werden.
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