Beschreibung
Als der bedeutendste Jurist in der zweiten Hlfte des 19. Jahrhunderts hat Rudolf von Jhering (1818-1892) die Rechtsdogmatik und die Rechtswissenschaft seiner Zeit wesentlich geprgt. In dieser Arbeit verdeutlicht der Autor den Zusammenhang zwischen dem Rechtsdenken Jherings und seinen dogmatischen Schriften. Als Untersuchungsgegenstand whlt der Autor den Eigentumsbegriff, die Nachbarschaftsverhltnisse und die Enteignung. Der Autor betrachtet die Eigentumslehre Jherings vor dem Hintergrund der Pandektistik und erlutert, wie Jhering sein Interessendenken in Auseinandersetzung mit den Lehren und Streitfragen der rmischen Juristen entwickelt hat. Durch den usus-Begriff und ber den utilitas-Gedanken erhlt das Interessenelement einen Anhaltspunkt in den rmischrechtlichen Quellen und wird in den Eigentumsbegriff integriert. Auf diese Weise konnte Jhering an die Denktradition der hochklassischen rmischen Jurisprudenz anknpfen. Seine Eigentumslehre hatte zugleich erheblichen Einfluss auf das zentrale Rechtsinstitut im BGB.
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