Beschreibung
Whrend im Mittelalter Strafen noch ffentlich am Pranger vollstreckt wurden, wurden sie im Zeitalter der Aufklrung meist durch unsichtbare Reaktionsformen ersetzt. Die Ehre wurde nicht mehr als Angriffspunkt fr Sanktionen begriffen und das Recht eines Straftters auf Resozialisierung trat in den Vordergrund. Was diese Entwicklung betrifft, wird der technische Fortschritt zum Rckschritt: Die mediale Berichterstattung ber Strafverfahren kann als moderner Pranger begriffen werden. Durch ihre allgegenwrtige Prsenz haben die Medien eine enorme Wirkung auf die Meinungsbildung. Bilder von Ttern werden nach medialen Aufmerksamkeitsmaximen meist einseitig negativ vermittelt und vom Publikum unkritisch bernommen. Dies kann schwere soziale Folgen fr Betroffene haben, die die eigentliche Strafe bei weitem berschreiten und von Mareike Frhling als Prangerwirkung definiert werden. Diese hat ein Straftter grundstzlich als Auswirkung seiner Tat zu tragen, nicht aber dann, wenn die Grenzen der Zulssigkeit berschritten werden. In diesen Fllen knnen Betroffene zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprche stellen, Mareike Frhling fordert aber auch eine einheitliche Bercksichtigung im Strafverfahren.
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