Ambulante Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien in den 1960er bis 1980er Jahren.

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Rechtliche Normierung sowie tatsächliche Anlässe., Schriften zur Rechtsgeschichte 189

ISBN: 3428154770
ISBN 13: 9783428154777
Autor: Riege, Iris
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: 262 S., 1 s/w Illustr., 3 s/w Tab., 4 Illustr., 1 Foto, 3 Tab.
Erscheinungsdatum: 22.01.2020
Auflage: 1/2020
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Mit der vorliegenden Arbeit soll ein Beitrag zu einer Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch des öffentlichen Rechts der DDR geleistet werden. Sie ergründet, wie die rechtliche Normierung von ambulanten Interventionen der DDR-Jugendhilfe in die Familien ausgestaltet war und welche tatsächlichen Anlässe für diese Interventionen aus erhaltenen Einzelfallakten empirisch feststellbar sind. Hieraus entwickelt die Autorin eine eigene These für einen Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts.

Artikelnummer: 8453219 Kategorie:

Beschreibung

Die vorliegende Arbeit leistet einen neuen Ansatz zur Darstellung der DDR-Jugendhilfe und damit exemplarisch zum öffentlichen Recht der DDR, indem sie fern von rechtsstaatlichen Maßstäben den Charakter des DDR-Rechts selbst analysiert. Zentral dafür ist die Exegese von Schlüsselquellen des öffentlichen DDR-Familien- und Jugendhilferechts mittels einer eigens hierfür entwickelten Terminologie, mit dem Ergebnis, dass kaum klare verbindliche Voraussetzungen für die Arbeit der Jugendhilfe normiert wurden. Daher wird empirisch untersucht, welche tatsächlichen Anlässe für diese staatlichen Interventionen in Familien aus Einzelfallakten der Jugendhilfe selbst feststellbar sind. Auf dieser Basis entwickelt die Autorin eine eigene These zum Rechtsbegriff des öffentlichen DDR-Familienrechts. Demzufolge stellt sich dieses als Kompetenzzuweisungs- bzw. Organisationsrecht dar, welches der DDR-Jugendhilfe eine Art 'Generalermächtigung' einräumte.

Autorenporträt

Iris Riege studierte an der Universität Regensburg Rechtswissenschaften und legte 2011 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Sie promovierte bei Prof. Dr. Martin Löhnig, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht, an der Universität Regensburg. Im Dezember 2016 legte sie das Rigorosum ab. Nach dem Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg bis November 2019 arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bayreuth am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Rechtsdogmatik und Rechtsdidaktik bei Prof. Dr. Kay Windthorst. Seit Anfang 2020 arbeitet sie als Referentin für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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