Beschreibung
Verfassungsgebende Versammlung Eine.verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung mit dem GG. Einbürgerung,Staatsangehörigkeit nach StAG. 1913.Einbürgerung nach Art. 116 Abs. 2 GG.Sie wird durch Art 16 GG besonders geschützt. Ein deutscher Personalausweis /Reisepass ist kein Beweis der deutschen Staatsangehörigkeit Deutschland hat noch nicht einmal eine Verfassung, das steht sogar im Grundgesetz Art. 146 GG159