Rechtliche Rahmenbedingungen der e-Vergabe

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ISBN: 3668518963
ISBN 13: 9783668518964
Autor: Wernersson, Brank Anders
Verlag: GRIN Verlag
Umfang: 16 S.
Erscheinungsdatum: 12.09.2017
Auflage: 1/2017
Format: 0.2 x 21 x 14.8
Gewicht: 40 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 2870004 Kategorie:

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Masterstudiengang Master of Public Administration (MPA), Sprache: Deutsch, Abstract: Die EU hat die Richtung für die Implementierung und Verwendung der e-Vergabe vorgegeben: Bis zum 01.07.2016 müssen alle Mitgliedsstaaten [dafür] sorgen, dass () sämtliche () durchgeführten Auftragsvergaben unter Anwendung elektronischer Kommunikationsmittel () durchgeführt werden (Art. 19 Abs. 7 Satz 1 i.V.m. Art. 92 Abs. 1 Vorschlag zur Richtlinie des Europäischen Parlament und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe aus dem Jahr 2011). Zwar sind bereits innerhalb dieses Artikels Ausnahmen dieses Grundsatzes beschrieben - z.B. Art. 19 Abs. 7 Satz 2, bei der die Verpflichtung aus Satz 1 nicht gilt, wenn Dateiformate zur Anwendung kommen müssten, die nicht in allen Mitgliedsstaaten verfügbar sind -; diese Ausnahmen werden jedoch die Notwendigkeit der flächendeckende Einführung der e-Vergabe - auch in Deutschland - bei öffentlichen Aufträgen nicht mindern. Schließlich wird der Bereich der e-Vergabe im Rahmen von e-Government regelmäßig als Schlüsselanwendung gesehen, gerade aufgrund der Vorteile der e-Vergabe, z.B. in Bezug auf Kostenreduzierung, Chancengleichheit, Verfahrensbeschleunigung, etc. Aufgrund dieser Notwendigkeit soll in der vorliegenden Arbeit skizziert werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen derzeit in der Bundesrepublik bei der e-Vergabe vorliegen und die Frage geklärt werden, ob bereits heute ein vollständiger e-Vergabe Prozess in Deutschland rechtlich möglich ist. Weiterhin soll kurz erläutert werden, inwieweit die e-Vergabe bereits in der Praxis durchgeführt wird, anhand des Beispiels der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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