Ein Vergleich der Gesellschaftsverträge von Hobbes und Rousseau

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ISBN: 3656886067
ISBN 13: 9783656886068
Autor: Kohls, Johannes
Verlag: GRIN Verlag
Umfang: 20 S.
Erscheinungsdatum: 29.01.2015
Auflage: 1/2015
Format: 0.2 x 21 x 14.8
Gewicht: 45 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 7809214 Kategorie:

Beschreibung

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück (Wirtschaft und Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau sind bis heute zwei der bedeutendsten Vertreter der politischen Wissenschaft, deren Vorstellungen die Politik bis heute entscheidend prägen. Mit Leviathan hat Thomas Hobbes im Jahre 1651 eines der bedeutendsten Werke der politischen Philosophie herausgebracht. Leviathan wird als das Hauptwerk Hobbes angesehen und ist aus diesem Grund die Hauptquelle meiner ausgewählten Zitate, sofern ich mich in meiner Hausarbeit auf Hobbes beziehe. Bei Rousseau bediene ich mich überwiegend verschiedener Literaturen über den Gesellschaftsvertrag. Ziel dieser Hausarbeit ist es nicht nur die beiden verschiedenen Ansichten zu durchleuchten, sondern diese auch in einen Vergleich zu setzen, um mögliche Unterschiede herauszuarbeiten. Beginnen werde ich bei beiden Vertragstheoretikern jeweils mit einem kurzen historischen Hintergrund, damit ein besseres Verständnis über das Entstehen der Theorien und der Gedanken beider gegeben ist. Anschließend komme ich zum Wesentlichen, den Gesellschaftsverträgen der jeweiligen Person. Wie oben bereits erläutert geht es im nächsten Schritt um einen Vergleich der Theorien. Als Abschluss dieser Hausarbeit soll das persönliche Fazit dienen, das meine Meinung zu den beiden Vorstellungen darstellt. Ich halte es für wichtig, im Vorfeld klarzustellen, dass der Ausgangspunkt beider Vertragstheoretiker der Naturzustand ist, in dem es keinerlei politische Autorität oder Ordnung gibt, folglich ein staatenloser Zustand. Diesen Naturzustand werde ich bei Rousseau und Hobbes jeweils explizit im Vorfeld erläutern.

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