Beschreibung
1. Einführung 1.1 Demokratisierung und Parlamentarisierung im 19. Jahrhundert Die "Volksherrschaft" hat eine lange und komplizierte Vorgeschichte. Den einen Weg zum demokratischen bzw. parlamentarischen Staat hat es niemals gegeben. Gewundene, keineswegs zielgerichtete und oft widersprüchliche Entwicklungslinien führten seit dem späten 18. Jahrhundert zum Entstehen einer neuartigen Regierungsform.1 Für diese gab es keine Vorbilder. Bei den Diskussionen um die US-amerikanische Verfassung orientierten sich einige Intellektuelle, die in den einflussreichen Federalist Papers publizierten, zwar an den antiken Vorbildern Athen und an der römischen Republik, mussten aber schnell einsehen, dass diese Modelle für den Aufbau eines modernen Staatswesens nur wenig geeignet waren.2 Noch vor dem Ersten Weltkrieg stellte die Staatsform der Demokratie, global betrachtet, die große Ausnahme dar, auch wenn in zahlreichen europäischen Staaten klare Tendenzen bestanden, das Wahlrecht auf immer größere Gruppen auszuweiten und die Macht der Parlamente zu stärken. Zwar beschäftigt sich dieses Buch vor allem mit dem Scheitern von europäischen Demokratien in der sogenannten Zwischenkriegszeit, also den Jahren zwischen 1918/19 und 1938/39. Doch ist ein Rückgriff auf die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg notwendig, um grundlegende Probleme und Konfliktlinien zu verstehen, die nach 1918 wirksam wurden. In größerer Perspektive ist das 19. Jahrhundert durch mehrere Entwicklungen gekennzeichnet, die sich teilweise gegenseitig bedingten, teilweise auch einander ausschlossen. Fünf dieser Trends sollen kurz herausgegriffen werden. Erstens lässt sich das 19. Jahrhundert als ein Jahrhundert der konstitutionellen Monarchien beschreiben. Von ganz wenigen Ausnahmen wie den USA, dem republikanischen Frankreich, der Schweiz und der kurzlebigen Republik in Haiti abgesehen war die Monarchie weltweit die vorherrschende Staatsform. Selbst das vergleichsweise demokratische Norwegen führte unmittelbar nach seiner Unabhängigkeit von Schweden im Jahre 1905 eine Monarchie ein, obwohl in dem Land tief verwurzelte parlamentarische Strukturen bestanden. Die überwiegende Mehrheit der männlichen Bevölkerung votierte in einer freien Volksabstimmung dafür, ein Königshaus zu importieren, das sich aber auf repräsentative Aufgaben beschränken sollte und dessen Macht stark eingeschränkt war. Absolute Monarchien, in denen die Macht unbeschränkt von einem Herrscher ausgeübt wurde, waren im späten 19. Jahrhundert in Europa die Ausnahme von der Regel. Theoretisch bestanden derartige Verhältnisse im zaristischen Russland vor 1905 und im Osmanischen Reich vor 1908/09 - sieht man einmal von der kurzen konstitutionellen Periode nach der Niederlage im Krieg gegen Russland ab. Allerdings bestanden auch hier Einschränkungen, denn in beiden Staaten existierte eine starke Bürokratie, die machtbewusst und in der Lage war, eigenständige Interessen zu vertreten und durchzusetzen. Den Regelfall bildete die konstitutionelle Monarchie, in der der Herrscher zwar eine starke politische Stellung haben konnte, seine Macht zugleich aber durch eine Verfassung und ein Parlament eingeschränkt wurde. Parlamentarische Monarchien, in denen die Funktion des Königs eine rein repräsentative war, waren vor 1914 in Europa eine große Ausnahme - die Fälle Großbritanniens nach der dritten Wahlrechtsreform oder von Norwegen nach 1905 sind untypisch. Zweitens finden sich in fast allen europäischen Staaten Tendenzen, die unübersehbar die Partizipation größerer Bevölkerungsschichten an der Politik begünstigten. Bedingt durch eine Vielzahl von Faktoren wie Industrialisierung, Urbanisierung, Bevölkerungswachstum, Steigerung des allgemeinen Wohlstandes oder Organisation von Interessengruppen, stieg seit der Mitte des 19. Jahrhunderts die Teilnahme immer breiterer Schichten der Bevölkerung an der Politik steil an. Neu entstehende soziale Gruppen meldeten mehr oder weniger lautstark Ansprüche darauf an, an relevanten Entscheidungen beteiligt zu werden. Revolutionäre Erschütterungen wie 1848/49 in West- und Mitteleuropa oder 1905 in Russland waren insgesamt die Ausnahme, vielmehr reagierten die herrschenden Eliten meistens damit, rechtzeitig eine vorsichtige Öffnung des Zuganges zur Macht zuzulassen. Fast immer handelten sie systemkonform, wobei die bestehenden Strukturen zwar reformiert, aber nicht grundsätzlich infrage gestellt wurden. Beispiele hierfür sind die erste Wahlrechtsreform in Großbritannien von 1832, die zweite, konservative Reform des Wahlrechts unter Disraeli von 1867 oder auch die ebenfalls konservative Bismarck'sche Verfassung, die zwar das eindeutige Übergewicht des autoritären Staates sicherte, zugleich aber im Wahlrecht erhebliche Zugeständnisse machte. Allerdings ist das Wahlrecht nur bedingt ein geeigneter Indikator, um politische Partizipation zu messen. Mit gutem Grund lässt sich beispielsweise annehmen, dass die Mobilisierung der Bevölkerung im vorpolitischen Raum im autoritären Deutschen Reich höher war als im parlamentarischen Großbritannien. Hierfür waren verantwortlich die große Zahl von organisierten Interessengruppen in der Wirtschaft, Gewerkschaften, Parteien wie die Sozialdemokraten und die Zentrumspartei, die schon früh durchorganisierte Apparate schufen, ein stark politisiertes Vereinswesen oder die zeitweise ebenfalls hochgradig politisierten Kirchen. Auch war das deutsche Parteiensystem sehr viel straffer organisiert und strukturiert als das französische der Dritten Republik, in der sich moderne Parteistrukturen erst etwa ab der Jahrhundertwende formierten. Diese gesteigerte Massenpartizipation im gesamten Europa hing sehr häufig mit der jeweiligen Nationsbildung zusammen, ein Aspekt, der ausführlich thematisiert werden wird. Gesellschaftlich bedeutsamer als das formale Wahlrecht war drittens stets die Schaffung von Institutionen, die in der Lage waren, die wachsende Zahl von politisch aktiv Partizipierenden einzubinden bzw. Konflikte zu kanalisieren. An erster Stelle sind die Parlamente zu nennen, die häufig auf Adelsversammlungen des Spätmittelalters oder der Frühen Neuzeit zurückgingen und denen es in unterschiedlichem Maße gelungen war, dem jeweiligen Königshaus klar definierte Rechte abzutrotzen. England bzw. Großbritannien stellte hier das Musterbeispiel dar, doch fanden sich vergleichbare Entwicklungen auch in den Niederlanden, in Schweden oder vor allem in Polen vor den Teilungen. Vom Ende der Französischen Revolution bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges bestanden drei der zentralen politischen Fragen in Europa darin, ob und nach welchen Kriterien Parlamente gebildet werden sollten (sofern sie nicht bereits bestanden), wie sich die Rechte des jeweiligen Parlamentes gegenüber dem Herrscherhaus bzw. der jeweiligen Regierung definierten und nach welchen Auswahlmodi und von wem das Parlament besetzt wurde. Weitere Probleme blieben häufig ungelöst, bzw. waren Gegenstand scharfer gesellschaftlicher Kontroversen. Hierzu gehörte die Frage, inwieweit eine Regierung dem jeweiligen Parlament verantwortlich war, ob und in welcher Form eine Regierung oder ein Staatsoberhaupt abgesetzt werden konnte und wer letztlich die Entscheidung über Krieg und Frieden traf. Ein wichtiger vierter Aspekt betraf die Fähigkeit von Staaten, gesellschaftliche Konflikte zu verrechtlichen, ein Vorgang, der in Europa weit in die Staatsbildungsprozesse der Frühen Neuzeit zurückreichte. Dieser Prozess korrespondierte mit dem Errichten einer Bürokratie, die sich nicht an der Staatsform, sondern an der Staatsräson orientierte, wie diese auch immer definiert wurde. Die Schaffung eines Rechtsstaates, wie autoritär oder monarchisch er in der Praxis auch gestaltet wurde, ging fast immer der Etablierung von parlamentarischen Systemen voraus. Für die Bevölkerung nachvollziehbare Konfliktregelungen durch eine zumindest nach außen interessenfreie Bürokratie war wiederum eine Voraussetzung dafür, dass ein Staat gegenüber seiner Bev...
Vom Scheitern der Demokratie nach 1918 Am Ende des Ersten Weltkriegs schien sich in ganz Europa die Demokratie als Staatsform durchgesetzt zu haben. Doch die neuen Systeme hatten keinen Bestand: Die Machtübernahme des Faschismus in Italien (1922) und der Untergang der Weimarer Republik durch die Machtergreifung« des Nationalsozialismus in Deutschland (1933) stellten nur die spektakulärsten Beispiele für den Kollaps parlamentarischer Regierungsformen dar. So existierte in Mittel- und Osteuropa kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs mit der Tschechoslowakei nur noch ein einziger demokratischer Staat! Boris Barth untersucht die tieferen Ursachen, die zum Niedergang der europäischen Demokratien in der Zwischenkriegszeit führten. Seine Darstellung folgt dabei nicht den Nationalgeschichten einzelner Länder, sondern ist problemorientiert angelegt und umfasst alle wichtigen Themenfelder der Zwischenkriegszeit - vom Versailler Vertrag über den Revisionismus und die Gewalterfahrungen des Ersten Weltkriegs bis hin zur Weltwirtschaftskrise.
Autorenporträt
Boris Barth (1961-2023) lehrte an der Jacobs University Bremen, an der Universität Konstanz und zuletzt am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Karlsuniversität Prag.
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