Internationales Gericht

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Internationaler Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Internationaler Seegerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Schiedsgericht im Beagle-Konflikt

ISBN: 1159070156
ISBN 13: 9781159070151
Herausgeber: Books LLC
Verlag: Books LLC, Reference Series
Umfang: 51 S.
Erscheinungsdatum: 18.11.2011
Auflage: 1/2011
Format: 0.3 x 24.6 x 18.9
Gewicht: 118 g
Produktform: Kartoniert
Einband: KT
Artikelnummer: 3420453 Kategorie:

Beschreibung

Quelle: Wikipedia. Seiten: 51. Kapitel: Internationaler Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Internationaler Seegerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Schiedsgericht im Beagle-Konflikt, Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, Gerichtshof der Europäischen Union, Iran-United States Claims Tribunal, Sondertribunal für den Libanon, Rote-Khmer-Tribunal, Ständiger Schiedshof, Sondergerichtshof für Sierra Leone, Ständiger Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda, Internationales Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, Dispute Settlement Body, EFTA-Gerichtshof, Zentralamerikanischer Gerichtshof, Gericht der Europäischen Union, Oberstes Rückerstattungsgericht, Internationaler Militärgerichtshof, Comisión General de Reclamaciones entre México y los Estados Unidos, Oberstes Rückerstattungsgericht für Berlin, London Court of International Arbitration, Gericht der französischen Militärregierung in Berlin, Comisión México-Británica de Reclamaciones, Ad-hoc-Strafgerichtshof, United Nations Dispute Tribunal, United Nations Appeals Tribunal, Wirtschaftsschiedsgericht Vilnius. Auszug: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, gelegentlich auch EuGHMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz im französischen Straßburg, der Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf die Verletzung der Konvention in allen Unterzeichnerstaaten überprüft. Der EMRK sind alle 47 Mitglieder des Europarats beigetreten. Daher unterstehen mit Ausnahme von Weißrussland und dem Vatikanstaat sämtliche europäische Länder einschließlich Russland, der Türkei, Zypern und der drei Kaukasusrepubliken Armenien, Aserbaidschan und Georgien der Jurisdiktion des EGMR. Jeder kann mit der Behauptung, von einem dieser Staaten in einem Recht aus der Konvention verletzt worden zu sein, den EGMR anrufen. Präsident des Gerichtshofs ist seit 2007 der Franzose Jean-Paul Costa. Während der EGMR nach seiner Gründung im Jahre 1959 nur mit eingeschränkten Befugnissen im Rahmen des Schutzsystems der EMRK ausgestattet war und seine Bedeutung deshalb vergleichsweise gering blieb, hat er spätestens seit seiner grundlegenden Reform im Jahre 1998 enorm an Einfluss gewonnen. Gerade in den letzten Jahren hat der EGMR zahlreiche Urteile erlassen, die nicht unerheblich in die Rechtsordnung einzelner Staaten eingegriffen und in der Öffentlichkeit ein breites Echo gefunden haben. Gleichzeitig sieht er sich mit einer ständig steigenden Zahl von Beschwerden konfrontiert, die zu einer chronischen Überlastung geführt haben. In jüngster Zeit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um dieses Problems Herr zu werden, etwa die Verabschiedung des 14. Zusatzprotokolls zur EMRK. Die am 3. November 1953 in Kraft getretene Europäische Menschenrechtskonvention sah auch die Einrichtung einer Gerichtsbarkeit vor, welche die Einhaltung der in ihr verbürgten Garantien durch die Vertragsstaaten sicherstellen sollte. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens vergingen noch fünfeinhalb Jahre: Nachdem am 21. Januar 1959 die Richter gewählt

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