Beschreibung
In den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts fanden vor den Gerichten der Kantone Zürich und Schaffhausen und vor dem Bundesgericht zahlreiche Straf- und Zivilprozesse statt, die in den Medien und nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem 'Historikerstreit' auf breites Interesse stiessen und noch im Jahr 2000 den Bundesrat und Ständerat beschäftigten. Auslöser war ein am 26.2.1983 in der NZZ erschienener Artikel, in welchem Prof. Walter Hofer den während 40 Jahren in Zürich als Anwalt tätigen Wilhelm T. Frick als Vertrauensanwalt einer Gestapoabteilung in Feldkirch resp. ehemaligen Gestapovertrauten bezeichnete. Der in der Kanzlei nachfolgende Sohn Willy N. Frick fühlte sich durch diesen Artikel betroffen und verunglimpft und wehrte sich gegen diese Qualifizierung seines Vaters mit einer Ehrverletzungsklage und einer solchen aus Persönlichkeitsschutz. Zahlreiche weitere Prozesse gegen Historiker, Journalisten und andere bekannte Persönlichkeiten folgten. Mit dem vorliegenden Buch setzt sich der Autor vertieft mit den Ansichten der Gerichte über die Sorgfaltspflichten von Historikern, Wissenschaftern und der Presse auseinander. Seine Ausführungen haben den Charakter eines Standardwerkes zu den Fragen des Verhältnisses von Forschungsfreiheit und einschränkender Rechtsprechung, zur Zulässigkeit von Plausibilitätsschlüssen und zur Beweislast sowie allgemein zu den Sorgfaltspflichten von Historikern und Medien.
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