Zivilgesetzbuch der DDR 1975-1990

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Zivilgesetzbuch (ZGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 bis zum 31. August 1990, Gesetze der DDR – (Deutschen Demokratischen Republik) 5

ISBN: 3938997257
ISBN 13: 9783938997253
Herausgeber: Harald Rockstuhl
Verlag: Verlag Rockstuhl
Umfang: 204 S., 3 Illustr.
Erscheinungsdatum: 05.06.2020
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

Die Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist auf die kontinuierliche Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger und ihre Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, den sozialistischen Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse, die jedem Bürger ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantieren. Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik dient in seiner Gesamtheit der Verwirklichung dieser dem Wohle des Volkes verpflichteten Politik. Die Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts besteht darin, die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen, insbesondere mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten. Es ist darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen. Die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger erfordert, ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Grundlage für den Erwerb von Konsumgütern und Leistungen ist die von jedem Bürger für die Gesellschaft geleistete Arbeit, nach der sich der Anteil des einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum bemißt. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft werden die persönlichen Bedürfnisse der Bürger im zunehmenden Maße auch durch die kollektive und individuelle Nutzung gesellschaftlicher Fonds, insbesondere in den Bereichen der Kultur, des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens befriedigt. Im Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik finden die von den Anschauungen der Arbeiterklasse bestimmten Prinzipien der sozialistischen Moral ihren Ausdruck. Es fördert vor allem den aktiven Einsatz der Bürger und ihrer Kollektive zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, ihre umfassende Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und an der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftslebens sowie ihr verantwortungsbewußtes Handeln bei der Verhütung und Abwehr von Schäden an Leben und Gesundheit der Bürger. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches verpflichten die Bürger und Betriebe, ihre wechselseitigen Beziehungen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesellschaftlichen Verantwortung zu gestalten. Sie beruhen auf dem Prinzip der Einheit vom Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen.

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Artikelnummer: 4407725 Kategorie:

Beschreibung

Die Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik ist auf die kontinuierliche Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bürger und ihre Entwicklung zu allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet. Sie beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, den sozialistischen Produktions- und Eigentumsverhältnissen sowie der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Prozesse, die jedem Bürger ein Leben in materieller und sozialer Sicherheit garantieren. Das Recht der Deutschen Demokratischen Republik dient in seiner Gesamtheit der Verwirklichung dieser dem Wohle des Volkes verpflichteten Politik. Die Aufgabe des sozialistischen Zivilrechts als Teil des einheitlichen Rechts besteht darin, die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich der Versorgung der Bevölkerung mit materiellen und kulturellen Gütern und Leistungen, insbesondere mit Wohnraum, Konsumgütern und Dienstleistungen mit hoher Wirksamkeit zu gestalten. Es ist darauf gerichtet, die Persönlichkeit der Bürger zu entwickeln, das sozialistische Eigentum zu mehren, verantwortungsvoll zu nutzen und vor Schaden zu bewahren sowie das persönliche Eigentum der Bürger zu schützen. Die Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger erfordert, ein hohes Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, die Steigerung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. Grundlage für den Erwerb von Konsumgütern und Leistungen ist die von jedem Bürger für die Gesellschaft geleistete Arbeit, nach der sich der Anteil des einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum bemißt. Mit der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft werden die persönlichen Bedürfnisse der Bürger im zunehmenden Maße auch durch die kollektive und individuelle Nutzung gesellschaftlicher Fonds, insbesondere in den Bereichen der Kultur, des Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens befriedigt. Im Zivilrecht der Deutschen Demokratischen Republik finden die von den Anschauungen der Arbeiterklasse bestimmten Prinzipien der sozialistischen Moral ihren Ausdruck. Es fördert vor allem den aktiven Einsatz der Bürger und ihrer Kollektive zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, ihre umfassende Mitwirkung an der Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen und an der Entwicklung eines sozialistischen Gemeinschaftslebens sowie ihr verantwortungsbewußtes Handeln bei der Verhütung und Abwehr von Schäden an Leben und Gesundheit der Bürger. Die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches verpflichten die Bürger und Betriebe, ihre wechselseitigen Beziehungen in Wahrnehmung der ihnen obliegenden gesellschaftlichen Verantwortung zu gestalten. Sie beruhen auf dem Prinzip der Einheit vom Rechten und Pflichten und der Übereinstimmung der persönlichen Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen.

204 Seiten, Taschenbuch, wortgetreue Transkription Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 [Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik I, Nr. 27 Seite 465] geändert durch Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts und Sozialunion vom 18. Mai 1990 (Gesetzblatt I Seite 332), Anlage III, Abschnitt II, Ziffer 8; dem Gesetz vom 28. Juni 1990 (Gesetzblatt I Seite 524) und dem Gesetz vom 22. Juli 1990 (Gesetzblatt I Seite 903). praktisch aufgehoben durch Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (Bundesgesetzblatt II. Seite 889) mit Wirkung vom 2. Oktober 1990 INHALT: Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 Seite 465) Präambel 9 Erster Teil Grundsätze des sozialistischen Zivilrechts Erstes Kapitel: Aufgaben des Zivilrechts §§ 1-5 11 Zweites Kapitel: Stellung der Bürger im Zivilrecht §§ 6-9 13 Drittes Kapitel: Stellung der Betriebe im Zivilrecht §§ 10-12 14 Viertes Kapitel: Grundsätze für das Zusammenwirken von Bürgern und Betrieben §§ 13-16 16 Zweiter Teil Das sozialistische Eigentum und das persönliche Eigentum Erstes Kapitel: Das sozialistische Eigentum §§ 17-21 18 Zweites Kapitel: Das persönliche Eigentum §§ 22-24 20 Drittes Kapitel: Erwerb und Schutz des Eigentums §§ 25-33 22 Viertes Kapitel: Gemeinschaftliches Eigentum §§ 34-42 25 Dritter Teil Verträge zur Gestaltung Des materiellen und kulturellen Lebens Erstes Kapitel: Allgemeine Bestimmungen über Verträge §§ 43-93 29 Erster Abschnitt: Grundsätze §§ 43-48 29 Zweiter Abschnitt: Handlungsfähigkeit, Vertretung und Vollmacht §§ 49-59 31 Dritter Abschnitt: Abschluß und Form von Verträgen §§ 60-70 36 Vierter Abschnitt: Erfüllung von Verträgen §§ 71-76 40 Fünfter Abschnitt: Änderung und Beendigung von Verträgen §§ 77-81 42 Sechster Abschnitt: Verantwortlichkeit für Pflichtverletzungen aus Verträgen §§ 82-93 44 Zweites Kapitel: Wohnungsmiete §§ 94-132 49 Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen §§ 94-97 49 Zweiter Abschnitt: Entstehen des Mietverhältnisses und Hauptpflichten der Partner §§ 98-109 51 Dritter Abschnitt: Baumaßnahmen §§ 110-113 55 Vierter Abschnitt: Mitwirkung der Mietergemeinschaft §§ 114-119 57 Fünfter Abschnitt: Beendigung des Mietverhältnisses §§ 120-125 59 Sechster Abschnitt: Wohnungstausch §§ 126-127 62 Siebenter Abschnitt: Besondere Mietverhältnisse §§ 128-131 63 Achter Abschnitt: Wohnungen der Arbeiterwohnungsbau- genossenschaften §132 65 Drittes Kapital: Kauf §§ 133-161 65 Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 133-136 65 Zweiter Abschnitt: Rechte und Pflichten beim Kauf §§ 137-147 67 Dritter Abschnitt: Garantie §§ 148-160 71 Vierter Abschnitt: Lieferung von Energie und Wasser §§ 161 76 Viertes Kapitel: Dienstleistungen §§ 162-232 77 Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen §§ 162-163 77 Zweiter Abschnitt: Hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen §§ 164-188 78 Dritter Abschnitt: Bauleistungen §§ 189-196 87 Vierter Abschnitt: Persönliche Dienstleistungen §§ 197-203 90 Fünfter Abschnitt: Reise und Erholung §§ 204-216 93 Sechster Abschnitt: Ausleihdienst §§ 217-224 98 Siebenter Abschnitt: Aufbewahrung von Sachen §§ 225-230 100 Achter Abschnitt: Verkehrs- und Nachrichtenleistungen §§ 231-232 102 Fünftes Kapitel: Konto-, Sparkonto-, Kredit- und Darlehnsverträge §§ 233-245 103 Erster Abschnitt: Kontovertrag §§ 234-237 103 Zweiter Abschnitt: Sparkontovertrag §§ 238-240 105 Dritter Abschnitt: Kreditvertrag §§ 241-243 106 Vierter Abschnitt: Darlehnsvertrag §§ 244-245 108 Sechstes Kapitel: Versicherungen §§ 246-265 109 Siebentes Kapitel: Gemeinschaften von Bürgern, Gegenseitige Hilfe und Schenkung §§ 266-283 118 Erster Abschnitt: Gemeinschaften von Bürgern §§ 266-273 118 Zweiter Abschnitt: Gegenseitige Hilfe §§ 274-281 120 Dritter Abschnitt: Schenkung §§ 282-283 123 Vierter Teil Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung E

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