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Rede, gehalten bei Übernahme der Rektorswürde an der Wiener Universität., Duncker & Humblot reprints

ISBN: 3428162927
ISBN 13: 9783428162925
Autor: Exner, Adolf
Verlag: Duncker und Humblot GmbH
Umfang: VII, 35 S.
Erscheinungsdatum: 16.08.2013
Auflage: 3/2013
Produktform: Kartoniert
Einband: KT

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Artikelnummer: 5565887 Kategorie:

Beschreibung

Autorenporträt

'Adolf E. war geboren am 5. Februar 1841 zu Prag, wo sein Vater Franz E., ein Anhänger der Herbart'schen Richtung, als Professor der Philosophie wirkte. Gleich seinem Vater, dem es vergönnt war, einen hervorragenden Antheil an der Unterrichtsreform zu nehmen, die Graf Leo Thun zum Heile der österreichischen Universitäten durchgeführt, suchte auch Adolf E. zeitlebens seine Kraft einzusetzen für das Blühen und Gedeihen der österreichischen Universitäten, für den innigen Zusammenhang und die Wechselwirkung mit den reichsdeutschen Schwesteranstalten. Als Adolf E. im J. 1858 die Wiener Universität bezog, war sein verdienstvoller Vater schon nicht mehr unter den Lebenden; doch schon der Student Exner wurde in den Kreisen, >die das geistige Leben Wiens repräsentirten<, freundlich aufgenommen und durfte sich näheren Verkehres mit Männern wie Josef Unger, Alois Brinz, Hermann Bonitz erfreuen. Nachdem er in den Jahren 1864 und 1865 die Universitäten Berlin und Heidelberg besucht hatte, habilitirte er sich 1866, durch seinen Lehrer Josef Unger angeregt, in Wien mit einem größeren Werke, das die Lehre vom Rechtserwerb durch Tradition nach österreichischem und gemeinem Recht behandelte. Kein geringerer als Unger hat dies Buch in anerkennendster Weise besprochen (Krit. Vierteljahrschr. X, 249 ff.) und gilt dasselbe noch heute als grundlegend auf diesem Gebiete. Schon 1868 wurde E. nach Zürich als ordentlicher Professor des römischen Rechtes berufen. Getreu dem Goethe'schen >Wie fruchtbar ist der kleinste Kreis, wenn man ihn wohl zu pflegen weiß<, war die Züricher Zeit für E., im Umgange mit Gottfried Keller, Gottfried Semper, Benndorf, Büdinger, Boretius, eine Zeit ernster, wissenschaftlicher Arbeit, verbunden mit >hohem, ästhetischem Lebensgenusse<. In diese Zeit fällt von größeren litterarischen Arbeiten >Die Pfandrechtspränotation<, >Das Publicitätsprincip< und die später erst erschienene, aber schon in Zürich verfaßte, >Kritik des Pfandrechtsbegriffes<; die beiden ersteren dem Gebiete des österreichischen, das letztere dem Gebiete des römischen Rechtes angehörig. Nachdem er eine Berufung nach Innsbruck 1871 abgelehnt hatte, nach Würzburg 1872 vorgeschlagen, nach Kiel wirklich berufen war, erhielt E. gleichzeitig den ehrenvollen Ruf als Ihering's Nachfolger nach Wien, den er annahm. Hier entfaltete er durch mehr als 20 Jahre, nebst einer fortgesetzten, fruchtbaren litterarischen Thätigkeit, jene glänzende Wirksamkeit als akademischer Lehrer, die ihn für Wien als das erscheinen läßt, was einstens Vangerow für Heidelberg gewesen. Denn E. verstand zu lehren! Durchdrungen von der richtigen Ueberzeugung, daß das römische Recht als geistige Gymnastik auch dort, wo seine Institute mit dem modernen Rechte in keinem Zusammenhang stehen, für uns immerdar der magnus doctor geblieben sei, war es ihm, wie selten einem Zweiten gegeben, seine Schüler durch Vorträge zu fesseln, die sich durch eine Fülle anregender Gedanken auszeichneten und ob der plastischen Anschaulichkeit der Darstellung wahre Kunstwerke genannt werden konnten. Kein Wunder daher, daß er in dem angehenden Jünger der Rechtswissenschaft Lust und Liebe zur Sache erweckte und der größte Hörsaal der alma mater Rudolfina kaum ausreichte die lauschende Menge seiner Zuhörer zu fassen. Und so legten denn seine Vorlesungen auch dafür Zeugniß ab, daß die Jurisprudenz - richtig behandelt - keineswegs als eine trockene Wissenschaft zu bezeichnen ist, wie ja doch überhaupt - nach Exner's eigenen Worten - diese Classificirung der Wissenschaften nach ihrem Feuchtigkeitsgehalte etwas eigenthümlich anmuthet. Von Exner's seit 1873 erschienenen Publicationen seien hier genannt: >Das österreichische Hypothekenrecht<, sein Hauptwerk auf dem Gebiete des österreichischen Civilrechtes, >ein bleibendes und großartiges Monument von Exner's litterarischer Thätigkeit< (Mitteis S. 18); >Grundriß zu Vorlesungen über Geschichte und Institutionen des römischen Rechtes< (1882); >Der Begriff der höheren Gewalt (vis

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